Haftpflicht für Vermögensschäden

Vermögens­schaden­haftpflicht für Unternehmen und Selbstständige

Ein Fehler in Beratung, Verwaltung oder digitaler Leistung kann Ihren Auftraggeber Geld kosten, ohne dass etwas beschädigt wird. Wir ordnen Ihre Tätigkeiten ein, besprechen eine erstmalige Absicherung und prüfen bestehende Verträge.

Rostock ist unser Standort. Bei passender Konstellation betreuen wir auch bundesweit.

Kurz erklärt

Das Wichtigste in drei Antworten

Worum geht es?
Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) kann Sie absichern, wenn Dritte Ihnen vorwerfen, durch einen Fehler bei Ihrer Arbeit einen rein finanziellen Schaden verursacht zu haben. Wie weit der Schutz reicht, regelt der Vertrag.
Für wen kann sie relevant sein?
Für Unternehmen und Selbstständige, die beraten, planen, verwalten oder digitale Leistungen erbringen und deren Arbeitsergebnisse für Auftraggeber finanzielle Bedeutung haben.
Wobei unterstützt Unikat?
Wir erfassen, was Sie tatsächlich leisten, besprechen eine erstmalige Absicherung oder prüfen Ihren bestehenden Vertrag und erläutern Möglichkeiten und Grenzen.

Was wir konkret tun: Wir gleichen Ihre tatsächlichen Leistungen mit Tätigkeitsbeschreibung, Bedingungen und Nachträgen ab, bei einem bestehenden Vertrag anhand der vorhandenen Unterlagen, bei erstmaliger Absicherung anhand der angebotenen Vertragsunterlagen. Dabei unterscheiden wir, was aus den Unterlagen hervorgeht und welche Deckungsfragen noch mit dem Versicherer geklärt werden müssen. Unsere Empfehlung und relevante Fundstellen dokumentieren wir im vereinbarten Prüfungsumfang.

Nicht allein die Berufsbezeichnung entscheidet. Wichtig sind Ihre tatsächlichen Leistungen und die Regelungen des jeweiligen Vertrags.

Grundlagen

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden entsteht. Niemand wird verletzt, nichts wird beschädigt, und trotzdem fehlt am Ende Geld.

Beispiel: Eine Beraterin übersieht in einer Projektplanung eine Frist. Ihr Auftraggeber muss Leistungen kurzfristig zu höheren Preisen einkaufen. Ob daraus ein Anspruch gegen die Beraterin folgt, hängt unter anderem vom Auftrag, von der Pflichtverletzung und vom Verschulden ab.

Abgrenzung: Beschädigt ein Mitarbeiter beim Kunden einen Laptop und kann der Kunde deshalb einen Tag nicht arbeiten, geht der finanzielle Ausfall auf einen Sachschaden zurück. Solche Fälle werden typischerweise über die Betriebshaftpflicht betrachtet, nicht über die VSH.

Wichtig: Ein entgangener Umsatz beim Auftraggeber beweist für sich allein weder eine Haftung noch einen Versicherungsschutz.

Was eine Haftpflichtversicherung im Schadenfall leistet

Wird ein Anspruch gegen Sie erhoben, umfasst eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen üblicherweise drei Aufgaben:

  • Prüfen, ob der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht.
  • Abwehren, wenn der Anspruch unbegründet ist, notfalls auch vor Gericht.
  • Leisten, wenn der Anspruch berechtigt und vom Vertrag gedeckt ist, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Wie weit diese Leistungen im Einzelnen reichen, etwa bei Kosten oder Selbstbehalten, regelt der jeweilige Tarif.

Anwendungsfelder

Für welche Tätigkeiten ist eine Vermögens­schaden­haftpflicht relevant?

Drei Anwendungsfelder zeigen, wo reine Vermögensschäden typischerweise eine Rolle spielen. Die Beispiele erläutern, sie sind keine abschließende Liste.

Beratung, Agenturen und sonstige Dienstleistungen

Etwa Unternehmens- und Prozessberatung, Projektsteuerung, Organisations- und Personalberatung, Marketing- und Kreativagenturen oder fachliche Schulungen.

Auftraggeber verlassen sich auf Empfehlungen, Konzepte, Termine und Arbeitsergebnisse. Ein Fehler kann dort Mehrkosten oder Verzögerungen auslösen.

Verwaltende Tätigkeiten

Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter müssen für ihre Erlaubnis nach § 34c GewO eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.1 Sie betrifft Fehler der Verwaltung, etwa bei Fristen, Abrechnungen oder der Umsetzung von Beschlüssen.

Die Gebäudeversicherung der betreuten Objekte ist davon getrennt zu betrachten.

IT, Software und digitale Dienstleistungen

Etwa IT-Beratung, Einrichtung und Integration von Software, Automatisierung, Softwareentwicklung sowie Leistungen rund um KI.

Hier kommen oft Fragen zu Daten, Rechten Dritter und Projektverzug hinzu. Dafür gibt es einen eigenen Abschnitt.

Ihre Tätigkeit passt in keines dieser Felder? Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir der passende Ansprechpartner sind.

Vorgeschrieben, vertraglich gefordert oder freiwillig?

Gesetzlich vorgeschrieben
Für einige Berufe, etwa die gewerbliche Wohnimmobilienverwaltung. Ob für Ihre Tätigkeit eine Pflicht besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Berufs- oder Gewerberecht.
Vom Auftraggeber gefordert
Auftraggeber können im Vertrag einen Versicherungsnachweis verlangen, oft mit einer bestimmten Versicherungssumme oder Tätigkeitsbeschreibung.
Freiwillige Vorsorge
Auch ohne Pflicht oder Vorgabe kann die VSH Ansprüche prüfen, abwehren oder bezahlen, die Ihr Unternehmen sonst selbst tragen müsste, soweit der Vertrag sie erfasst.
Zur Veranschaulichung

Drei typische Prüfsituationen

Ausgangssituation, mögliche finanzielle Folge und was dabei geprüft werden muss.

Beratung und Agentur

Fehler in freigegebenen Kampagnenunterlagen

Ausgangssituation: Eine Agentur bereitet für einen Kunden eine Kampagne vor. In den freigegebenen Unterlagen steckt ein Fehler, Material muss neu produziert und der Start verschoben werden.

Mögliche finanzielle Folge: Der Kunde verlangt Ersatz der Mehrkosten und macht entgangene Umsätze geltend.

Was geprüft werden muss:

  • ob die Agenturleistung im Vertrag beschrieben ist
  • welche Kosten ein Vermögensschaden des Kunden sind und welche nur die eigene Leistung nachbessern
  • welche Haftungsregeln im Agenturvertrag vereinbart sind
Verwaltung

Versäumte Frist in einer Eigentümergemeinschaft

Ausgangssituation: Eine WEG-Verwaltung hat übernommen, Mängelansprüche der Gemeinschaft gegenüber einem Handwerksbetrieb zu verfolgen. Die Verwaltung veranlasst die erforderlichen Schritte nicht rechtzeitig.

Mögliche finanzielle Folge: Der Handwerksbetrieb beruft sich auf Verjährung; der Gemeinschaft droht dadurch ein finanzieller Schaden. Zu prüfen ist, ob ihr deshalb ein Ersatzanspruch gegen die Verwaltung zusteht.

Was geprüft werden muss:

  • ob die übernommene Aufgabe zur versicherten Verwaltertätigkeit gehört
  • welche Frist versäumt wurde und welchem Versicherungszeitraum das Versäumnis nach den Bedingungen zugeordnet wird
  • ob ein möglicher Ersatzanspruch der Gemeinschaft vom Vertrag erfasst ist und die Versicherungssumme ausreicht
IT und Automatisierung

Fehlerhafte Schnittstelle zwischen Shop und Buchhaltung

Ausgangssituation: Ein Dienstleister richtet für einen Kunden eine Automatisierung ein. Durch einen Konfigurationsfehler werden über Wochen Rechnungsdaten falsch übertragen.

Mögliche finanzielle Folge: Der Kunde hat Aufwand für Korrektur und Nachbearbeitung und verlangt dafür Ersatz.

Was geprüft werden muss:

  • ob Einrichtung und Automatisierung als Tätigkeit erfasst sind
  • wie der Vertrag fehlerhafte oder verlorene Daten beim Kunden behandelt
  • welche Zusagen zu Verfügbarkeit oder Fristen im Kundenvertrag stehen

Die Situationen sind zur Veranschaulichung gebildet und beschreiben keine Mandantenfälle. Ob ein Anspruch besteht und versichert ist, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab.

Sie erkennen Ihre Tätigkeit wieder? Besprechen Sie Ihren Absicherungsbedarf mit uns.

IT, Software und KI

IT-Haftpflicht, Beratung und KI richtig einordnen

IT-Haftpflicht ist ein Marktbegriff, keine einheitlich definierte Versicherungsart. Viele Konzepte verbinden eine Vermögensschadenhaftpflicht mit Bausteinen der Betriebshaftpflicht und Regelungen, die auf IT-Leistungen zugeschnitten sind. Welche Bausteine enthalten sind und wie sie heißen, unterscheidet sich je nach Anbieter.

  1. KI bei der eigenen Arbeit

    Sie nutzen KI-Werkzeuge, um Texte, Analysen, Präsentationen oder Code zu erstellen. Für Ihren Auftraggeber zählt in der Regel das Ergebnis.

    Zu klären: ob Ihr Vertrag einfach Ihrer beschriebenen Tätigkeit folgt oder den Einsatz solcher Werkzeuge gesondert regelt.

  2. Beratung und Auswahl von Werkzeugen

    Sie beraten zu Software und KI, empfehlen Anbieter oder erstellen Nutzungsrichtlinien.

    Zu klären: ob Beratung zu Software und KI als Tätigkeit beschrieben ist. Geben Sie in Richtlinien oder Prüfungen rechtliche Einschätzungen ab, etwa zum Datenschutz, ist zusätzlich zu klären, ob das zu Ihrer erlaubten Tätigkeit gehört. Bedingungswerke knüpfen den Schutz teils ausdrücklich daran.

  3. Einrichtung und Integration

    Sie konfigurieren Software, verbinden Systeme, automatisieren Abläufe oder binden KI-Funktionen in bestehende Prozesse ein.

    Zu klären: ob Einrichtung und Automatisierung erfasst sind, wie der Vertrag Datenverlust beim Kunden behandelt und was gilt, wenn Sie Zugriff auf produktive Systeme haben.

  4. Eigene Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb

    Sie entwickeln Software oder KI-Anwendungen, stellen sie als Dienst bereit oder betreiben und betreuen sie für Kunden.

    Zu klären: Zusagen zu Verfügbarkeit, Rechte an Code, Inhalten und Daten, Einsatzbereiche beim Kunden und Kunden im Ausland. Hier können Versicherer zusätzliche Fragen stellen.

Warum diese Punkte zusätzliche Fragen auslösen

Datenzugriff
Wer mit Kundendaten oder produktiven Systemen arbeitet, kann Datenverlust oder Fehlbuchungen verursachen.
Rechte Dritter
Code, Bilder, Texte oder Trainingsdaten können fremde Urheber-, Marken- oder Lizenzrechte berühren.
Projektverzug
Verspätete Fertigstellung kann beim Auftraggeber Kosten auslösen. Bedingungen regeln Verzögerungsschäden unterschiedlich.
Kundenanforderungen
Verfügbarkeitszusagen, Freistellungen oder erweiterte Haftung im Kundenvertrag können über die gesetzliche Haftung hinausgehen, siehe Grenzen und Abgrenzung.
  • Der Einsatz von KI bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine separate Versicherung benötigen. Zu prüfen ist, welche Risiken der vorhandene oder angebotene Vertrag erfasst, je nachdem, in welcher Rolle Sie KI einsetzen.
  • Manche Bedingungen nennen KI ausdrücklich, andere enthalten keine eigene KI-Regelung. Aus der fehlenden Nennung allein lässt sich weder ein Einschluss noch ein Ausschluss ableiten. Maßgeblich sind die versicherten Tätigkeiten, der übrige Bedingungsumfang und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen. Wo der Wortlaut offen ist, fragen wir, soweit möglich, beim Versicherer nach, bevor wir eine Empfehlung geben.
Prüfpunkte

Worauf es im Vertrag ankommt

  • Tätigkeiten, Personen und GesellschaftenSind alle Leistungen beschrieben, die Sie tatsächlich erbringen? Gilt der Vertrag für die richtigen Gesellschaften und mitversicherten Personen?
  • Versicherungssumme, Jahreshöchstleistung und SelbstbehaltWichtig sind die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die maximale Gesamtleistung pro Versicherungsjahr. Für einzelne Risiken können niedrigere Entschädigungsgrenzen gelten. Auch die Zusammenfassung zusammenhängender Ansprüche kann die verfügbare Leistung beeinflussen. Ein vereinbarter Selbstbehalt bestimmt, welchen Anteil Sie nach den Vertragsregelungen selbst tragen.
  • Ausschlüsse und besondere VereinbarungenWelche Ausschlüsse sind für Ihre Leistungen wichtig, und welche Erweiterungen sind ausdrücklich vereinbart?
  • Zusätzliche oder veränderte LeistungenOb eine neue Tätigkeit mitversichert ist, hängt von Tätigkeitsbeschreibung und Bedingungen ab. Manche Verträge enthalten Vorsorge- oder Anzeigeregelungen, oft mit Grenzen und Fristen.
  • Zeitlicher und räumlicher UmfangBei einem Versichererwechsel ist wichtig, welcher Vertrag für Fehler aus früheren Aufträgen einstehen kann. Wir prüfen die zeitlichen Regelungen des bisherigen und des neuen Vertrags, insbesondere zu früheren Tätigkeiten, später gemeldeten Ansprüchen und bereits bekannten Umständen. Entscheidend sind die jeweiligen Bedingungen und vereinbarten Fristen. Davon getrennt ist der räumliche Geltungsbereich zu prüfen, etwa bei Auftraggebern im Ausland.
  • Subunternehmer und AuftraggeberanforderungenIst Ihre Haftung für eingesetzte Subunternehmer erfasst? Passen geforderte Summen und Tätigkeitsbeschreibungen Ihrer Auftraggeber zur Police?
Grenzen

Welche Grenzen und besonderen Vereinbarungen sollten Sie beachten?

Erfüllung und Nachbesserung: Die eigene geschuldete Leistung zu erbringen oder nachzubessern, ist grundsätzlich Ihre Aufgabe. Davon zu unterscheiden sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Fehlers. Ob solche Ansprüche versichert sind und ob zusätzliche Kostenbausteine bestehen, richtet sich nach dem Vertrag.

Garantien und erweiterte Haftung: Garantie-, Erfolgs- und besondere Haftungszusagen sollten mit dem Versicherungsschutz abgeglichen werden. Prüfen lässt sich insbesondere, ob die übernommene Haftung vom Vertrag erfasst ist oder eine ergänzende Vereinbarung erforderlich wird.

Vertragsstrafen: Vertragsstrafen sind gesondert zu prüfen. Ob und für welche Fälle Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den Bedingungen und vereinbarten Erweiterungen.

Verzögerungen: Ob und in welchem Umfang Schäden durch verspätete Leistung versichert sind, regeln die Bedingungen unterschiedlich.

Ob eine Klausel in Ihrem Kundenvertrag rechtlich wirksam ist, ist eine eigene, rechtliche Frage. Wir prüfen, wie Ihr Versicherungsvertrag mit den Anforderungen Ihrer Auftraggeber umgeht. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Kundenverträge ersetzen wir nicht.

Vermögens­schaden­haftpflicht im Vergleich
Versicherung Typischer Schwerpunkt Wessen Schaden
Vermögens­schaden­haftpflicht Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden aus Ihrer beruflichen Tätigkeit. Schaden Dritter, etwa Ihrer Auftraggeber
Betriebshaftpflicht Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie daraus folgender Vermögensschäden. Betriebshaftpflicht Schaden Dritter
IT-Haftpflicht Marktbegriff für Konzepte, die Haftpflichtrisiken aus IT-Leistungen bündeln, etwa Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht. IT und KI Schaden Dritter
Cyberversicherung Vor allem eigene Schäden nach einem Angriff oder Datenvorfall, je nach Vertrag auch Haftpflichtbausteine. Cyberversicherung Vor allem eigener Schaden, teils Dritter
D&O Ansprüche gegen Geschäftsführer und andere Organe wegen Pflichtverletzungen in der Unternehmensleitung. D&O-Versicherung Vermögensschäden der Gesellschaft oder Dritter; Ansprüche gegen versicherte Organpersonen

Und die Berufshaftpflicht? Der Begriff wird je nach Beruf und Anbieter unterschiedlich verwendet, mehr dazu in den häufigen Fragen.

Cyberversicherung, D&O und die Absicherung beruflicher Vermögensschäden haben unterschiedliche Schwerpunkte und können sich ergänzen. Ob sich Deckungen überschneiden oder Lücken bestehen, muss anhand der konkreten Verträge geprüft werden.

Einordnung

Was kostet eine Vermögens­schaden­haftpflicht und welche Summe ist sinnvoll?

Was den Beitrag beeinflusst

  • Art und Umfang Ihrer Tätigkeiten
  • Umsatz, Mitarbeitende und Subunternehmer
  • Versicherungssumme, Jahreshöchstleistung und Selbstbehalt
  • Auftraggeber, Branchen und Auslandsbezug
  • vertragliche Haftungsregelungen
  • bisherige Schäden und Reklamationen

Wie sich eine sinnvolle Summe ergibt

Eine allgemeingültige Empfehlung gibt es nicht. Orientierung geben gesetzliche Mindestvorgaben, soweit sie für Ihren Beruf bestehen, Anforderungen Ihrer Auftraggeber, die Größenordnung Ihrer Aufträge und das mögliche Schadenpotenzial Ihrer Leistungen.

Nicht jede Anfrage braucht eine Sonderlösung. Wenn Sie für eine überschaubare Tätigkeit eine solide Absicherung suchen, sind Sie bei uns ebenso richtig.

Unser Vorgehen

So gehen wir vor

  1. Tätigkeit verstehenWir nehmen auf, was Sie tatsächlich leisten und was sich in nächster Zeit ändert.
  2. Unterlagen und Anforderungen prüfenVersicherungsschein, Bedingungen, Nachträge und Vorgaben Ihrer Auftraggeber.
  3. Möglichkeiten und Grenzen erläuternWas abgesichert werden kann, wo Grenzen liegen und was offen ist.
  4. Empfehlung dokumentierenIm vereinbarten Umfang, einschließlich bewusster Entscheidungen.

Wie wir Unternehmen von der Analyse bis zur laufenden Betreuung begleiten, zeigt unser Ablauf im Detail.

Kontakt

Erstgespräch zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Was wir im Erstgespräch klären

  • welche Leistungen Sie erbringen und welche hinzukommen sollen
  • ob bereits ein Vertrag besteht oder erstmals Schutz gesucht wird
  • welche Anforderungen Ihre Auftraggeber stellen
  • welcher Prüfungsumfang sinnvoll ist

Für ein erstes Gespräch reicht ein Überblick. Bitte senden Sie Vertragsunterlagen erst nach diesem Gespräch und über den vereinbarten Weg.

Ihre Ansprechpartnerinnen für Vermögens­schaden­haftpflicht

Porträtfoto von Daniela Wendt

Daniela Wendt

Kundenbetreuerin · Gewerbe- & Immobilienversicherung

0381 669193-21
d.wendt@unikat24.de
Qualifikationen
  • Diplom-Betriebswirtin (BA)
  • Technischer Underwriter (DVA)
Porträtfoto von Marion Grieger

Marion Grieger

Kundenbetreuerin · Gewerbe, Immobilien & Flotten

0381 669193-14
m.grieger@unikat24.de
Qualifikationen
  • Versicherungskauffrau
  • Expertin Gewerbliche & Industrielle Sachversicherung (DMA)
  • Diplom-Ökonomin

Weitere Kolleginnen und Kollegen mit Zuständigkeiten und Qualifikationen finden Sie im Team auf der Seite Über Unikat.

Oder rufen Sie uns an: 0381 669193 0

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht

Brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflicht zusätzlich zur Betriebshaftpflicht?

Das sollten Sie prüfen, wenn Fehler in Ihren Leistungen vor allem finanzielle Folgen bei Auftraggebern haben können. Die Betriebshaftpflicht ist auf Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden ausgerichtet. Reine Vermögensschäden sind dort typischerweise nicht oder nur begrenzt erfasst. Manche Konzepte verbinden beides in einem Vertrag. Welche Lösung passt, hängt von Ihren Tätigkeiten und vom Bedingungstext ab.

Ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für meine Tätigkeit vorgeschrieben?

Das hängt von Ihrem Beruf ab: Für einige Berufe ist eine Absicherung gesetzlich vorgeschrieben, für andere nicht. Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter etwa müssen für ihre Erlaubnis nach § 34c GewO eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Unabhängig davon können Auftraggeber im Vertrag einen Versicherungsnachweis mit bestimmter Summe verlangen. Wir prüfen die versicherungsvertragliche Seite und ersetzen keine rechtliche Prüfung.

Ist Berufshaftpflicht dasselbe wie Vermögensschadenhaftpflicht?

Nicht immer. Der Begriff Berufshaftpflicht wird unterschiedlich verwendet. In manchen Berufen meint er eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, im Markt auch Konzepte, die Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht für eine Berufsgruppe bündeln. Maßgeblich ist, welche Schäden und Tätigkeiten der konkrete Vertrag erfasst.

Was unterscheidet IT-Haftpflicht und Cyberversicherung?

Die IT-Haftpflicht betrifft Ansprüche Dritter, etwa Ihrer Kunden, wegen Fehlern in Ihrer Leistung. Eine Cyberversicherung deckt vor allem eigene Schäden Ihres Unternehmens nach einem Angriff oder Datenvorfall, zum Beispiel Kosten für Wiederherstellung oder Betriebsunterbrechung, und kann je nach Vertrag auch Haftpflichtbausteine enthalten. Für IT-Dienstleister können beide nebeneinander sinnvoll sein. Eine ersetzt die andere nicht.

Was bedeutet die Nutzung von KI für meinen Vertrag?

Manche Bedingungen nennen KI ausdrücklich, andere enthalten keine eigene KI-Regelung. Aus der fehlenden Nennung allein lässt sich weder ein Einschluss noch ein Ausschluss ableiten. Zu prüfen ist, ob der Vertrag die Art erfasst, in der Sie KI einsetzen: bei der eigenen Arbeit, in der Beratung, bei Einrichtung und Integration oder bei Entwicklung und Betrieb eigener Anwendungen. Maßgeblich sind die versicherten Tätigkeiten, der übrige Bedingungsumfang und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen. Offene Punkte klären wir, soweit möglich, mit dem Versicherer, bevor wir eine Empfehlung geben.

Was ist bei neuen Tätigkeiten oder Subunternehmern zu prüfen?

Zu prüfen ist, ob neue Leistungen und Ihre Haftung für eingesetzte Subunternehmer vom Vertrag erfasst sind. Bei neuen Leistungen kommt es auf Tätigkeitsbeschreibung und Bedingungen an. Manche Verträge enthalten Vorsorge- oder Anzeigeregelungen, oft mit Grenzen und Fristen. Sprechen Sie neue Leistungen deshalb möglichst vor dem ersten Auftrag mit uns ab. Ob Ihre Subunternehmer selbst versichert sein sollten, ist eine davon getrennte Frage.

Wie werden frühere Aufträge und ein Versichererwechsel berücksichtigt?

Bei einem Versichererwechsel ist wichtig, welcher Vertrag für Fehler aus früheren Aufträgen einstehen kann. Vor einem Wechsel prüfen wir im vereinbarten Umfang die zeitlichen Regelungen des bisherigen und des neuen Vertrags, insbesondere zu früheren Tätigkeiten, später gemeldeten Ansprüchen und bereits bekannten Umständen, um mögliche Lücken sichtbar zu machen. Ob frühere Tätigkeiten oder später gemeldete Ansprüche erfasst sind, ergibt sich nicht automatisch, sondern aus den jeweiligen Bedingungen und vereinbarten Fristen.

Welche Unterlagen braucht Unikat zunächst?

Für das Erstgespräch zunächst keine, ein Überblick über Ihre Leistungen reicht. Für eine Prüfung brauchen wir in der Regel Versicherungsschein mit Bedingungen und Nachträgen, eine Beschreibung Ihrer Leistungen, Anforderungen Ihrer Auftraggeber oder Musterverträge sowie Angaben zu Umsatz, Mitarbeitenden und Subunternehmern. Bitte senden Sie Vertragsunterlagen erst nach dem Gespräch und über den vereinbarten Weg.

Quellen & Stand

  1. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung, gesetze-im-internet.de. Umfang und Anforderungen der Versicherung regelt die Makler- und Bauträgerverordnung. Geprüft am 08.10.2026. ↩