Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden entsteht. Niemand wird verletzt, nichts wird beschädigt, und trotzdem fehlt am Ende Geld.
Beispiel: Eine Beraterin übersieht in einer Projektplanung eine Frist. Ihr Auftraggeber muss Leistungen kurzfristig zu höheren Preisen einkaufen. Ob daraus ein Anspruch gegen die Beraterin folgt, hängt unter anderem vom Auftrag, von der Pflichtverletzung und vom Verschulden ab.
Abgrenzung: Beschädigt ein Mitarbeiter beim Kunden einen Laptop und kann der Kunde deshalb einen Tag nicht arbeiten, geht der finanzielle Ausfall auf einen Sachschaden zurück. Solche Fälle werden typischerweise über die Betriebshaftpflicht betrachtet, nicht über die VSH.
Wichtig: Ein entgangener Umsatz beim Auftraggeber beweist für sich allein weder eine Haftung noch einen Versicherungsschutz.
Was eine Haftpflichtversicherung im Schadenfall leistet
Wird ein Anspruch gegen Sie erhoben, umfasst eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen üblicherweise drei Aufgaben:
- Prüfen, ob der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht.
- Abwehren, wenn der Anspruch unbegründet ist, notfalls auch vor Gericht.
- Leisten, wenn der Anspruch berechtigt und vom Vertrag gedeckt ist, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wie weit diese Leistungen im Einzelnen reichen, etwa bei Kosten oder Selbstbehalten, regelt der jeweilige Tarif.