Cyberversicherung für Unternehmen in Rostock und MV
Ein Cyberangriff oder Datenvorfall kann den Betrieb lahmlegen und Ansprüche Dritter auslösen. Wir ordnen ein, was eine Cyberversicherung je nach Vertrag leisten kann, wo ihre Grenzen liegen und welche IT-Voraussetzungen Versicherer stellen.
Das Wichtigste in drei Antworten
- Was deckt eine Cyberversicherung ab?
- Eine Cyberversicherung kann je nach Vertrag eigene Schäden nach einem Vorfall abdecken, etwa IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung, sowie Ansprüche Dritter, etwa nach einem Datenleck. Welche Bausteine, Summen und Selbstbehalte vereinbart sind, steht in den Bedingungen.
- Was ist für den Schutz entscheidend?
- Für den Schutz entscheidend sind die vereinbarten Bausteine und Sublimits (niedrigere Teilhöchstgrenzen), die Ausschlüsse und die IT-Sicherheitsanforderungen des Versicherers, etwa zu Backups, Updates und Mehrfaktor-Authentifizierung. Unvollständige Antragsangaben können den Schutz gefährden.
- Was prüft Unikat, und was nicht?
- Unikat klärt vor dem Antrag, welche Anforderungen der Versicherer stellt, vergleicht Bedingungen und Sublimits und begleitet die Schadenmeldung. IT-Sicherheitsberatung, technische Soforthilfe und Rechtsberatung gehören nicht zu den Leistungen von Unikat.
Akuter Cybervorfall? Nutzen Sie zuerst die Notfallnummer des Versicherers aus Ihrem Vertrag, sofern vorhanden. Technische Soforthilfe leistet Unikat nicht, und die Anfrage auf dieser Seite ist kein Notfallkanal.
Was ein Cybervorfall im Betrieb bedeutet
Viele Angriffe beginnen mit Phishing, manipulierten Anhängen oder gefälschten Zahlungsanweisungen. Technik allein schützt davor nicht. Wenn IT oder Daten ausfallen, stehen je nach Betrieb Produktion, Disposition, Abrechnung oder die Kommunikation mit Kunden still. Auch kleinere und mittlere Unternehmen sind betroffen.
Betrieb steht still
Fällt die IT aus, laufen Löhne, Miete und andere Fixkosten weiter, während Umsatz fehlt. Ob und wie lange dafür eine Entschädigung vorgesehen ist, regelt die Betriebsunterbrechungsklausel im Vertrag.
Daten sind verschlüsselt oder verloren
Forensik, Wiederherstellung und Neuaufbau von Systemen verursachen eigene Kosten. Sie sind nur gedeckt, wenn der Vertrag sie als Eigenschaden vorsieht.
Daten Dritter sind betroffen
Kunden, Mieter oder Klienten können Ansprüche erheben, und es können Melde- und Informationspflichten entstehen, deren Kosten je nach Tarif als Eigenschaden mitversichert sind. Ansprüche Dritter sind ein Haftpflichtthema und getrennt von den eigenen Schäden zu betrachten.
Zahlungen werden umgeleitet
Gefälschte E-Mails oder Identitätstäuschung (Fake President) können zu Überweisungen an Betrüger führen. Dafür gelten oft eigene Sublimits oder Zusatzvereinbarungen.
Für wen eine Cyberversicherung besonders relevant sein kann
Entscheidend ist, wie stark Ihr Betrieb von IT, Daten und digitaler Kommunikation abhängt, nicht die Größe des Unternehmens.
Hausverwaltungen
Datenpannen, Ausfall von Verwaltungssoftware und Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern.
Spedition & Logistik
Wenn Disposition, Telematik, Tourenplanung oder Abrechnung digital abhängig sind.
Sozialwirtschaft & Pflege
Sensible Klienten- und Personaldaten, enge Abläufe und hohe Anforderungen an Erreichbarkeit.
Mittelstand & Gewerbe
Für Betriebe, bei denen ein IT-Ausfall sofort Umsatz, Liquidität oder Kundenkommunikation trifft.
IT & digitale Dienstleister
Hier ist die Abgrenzung zwischen Cyber, IT-Haftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht wichtig.
Was eine Cyberversicherung leisten kann
Eigene Schäden, Ansprüche Dritter, Betriebsunterbrechung und Unterstützungsleistungen sind verschiedene Dinge. Welche davon versichert sind, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen, entscheidet allein der vereinbarte Vertrag.
| Baustein | Worum es geht | Was Unikat prüft |
|---|---|---|
| Eigenschäden | Kosten nach einem Vorfall im eigenen Betrieb, etwa für IT-Forensik, Datenwiederherstellung oder Krisenkommunikation. | Welche Kosten genannt sind, Sublimits und Selbstbehalt. |
| Betriebsunterbrechung | Entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten wie Löhne und Miete, wenn der Betrieb wegen eines versicherten Cybervorfalls steht oder eingeschränkt läuft. | Wartezeit bis zum Beginn der Entschädigung, Dauer, Höchstbeträge und versicherte Ursachen. Der Ertragsausfall nach einem Sachschaden (z. B. Brand oder Leitungswasser) ist ein eigenes Thema: Betriebsinhalt & Ertragsausfall. |
| Haftpflicht gegenüber Dritten | Prüfung und Abwehr von Ansprüchen Dritter, etwa nach einem Datenleck, und Ersatz berechtigter Ansprüche im vereinbarten Rahmen. | Umfang, Summen und Ausschlüsse. Ob Bußgelder erfasst sein können, hängt von Vertrag und Rechtslage ab und wird von uns nicht pauschal zugesagt. |
| Unterstützung im Ernstfall | Viele Tarife sehen eine Notfallhotline und vom Versicherer vermittelte Dienstleister für Forensik, Recht oder Kommunikation vor. | Erreichbarkeit, Ablauf und Umfang laut Bedingungen. Die technische Soforthilfe leisten der Versicherer und seine Dienstleister, nicht Unikat. |
| Social Engineering und Fake President | Vermögensschäden durch Täuschung, etwa manipulierte Zahlungsanweisungen. | Ob und bis zu welcher Höhe solche Szenarien versichert sind, oft nur mit Sublimit oder Zusatzvereinbarung. |
| Prävention und Training | Manche Tarife enthalten zusätzliche Leistungen wie Mitarbeiterschulungen oder Phishing-Tests. | Welcher Umfang im jeweiligen Angebot tatsächlich vorgesehen ist. |
Wo die Grenzen liegen
- Nur der vereinbarte Umfang. Was nicht als Baustein, Summe oder Ereignis im Vertrag steht, ist nicht gedeckt. Pauschale Aussagen wie „alles bei Hackerangriffen“ gibt es nicht.
- Sublimits und Selbstbehalte. Einzelne Leistungen sind häufig auf niedrigere Beträge begrenzt als die Gesamtsumme.
- Ausschlüsse und Obliegenheiten. Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie im Vertrag übernehmen, etwa vereinbarte IT-Sicherheitsstandards. Werden sie verletzt, kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden oder entfallen. Falsche oder unvollständige Antragsangaben können den Vertrag insgesamt gefährden.
- Einfache Fahrlässigkeit. Ob ein Klick auf einen Phishing-Link den Versicherungsschutz unberührt lässt, hängt von den Bedingungen ab. Wir achten bei der Auswahl darauf und prüfen den Wortlaut.
- Keine Ersatzleistung. Eine Cyberversicherung ersetzt weder IT-Sicherheit noch Datensicherung noch die Betriebshaftpflicht.
- Individuelle Risikoprüfung. Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Ihr Unternehmen annimmt, entscheidet er nach Prüfung Ihrer Angaben. Das können wir vorab nicht zusagen.
IT-Sicherheit als Voraussetzung für den Schutz
Versicherer knüpfen Annahme und Leistung häufig an IT-Sicherheitsanforderungen. Veraltete Backups oder fehlende Updates können deshalb zum Problem werden, im Antrag wie im Schadenfall.
Das fragen Versicherer typischerweise ab
- regelmäßige und getrennte Backups
- Sicherheitsupdates
- Virenschutz und Firewall
- starke Passwörter und Mehrfaktor-Authentifizierung
- klare Administratorrechte
- Notfallplan
- bisherige Cybervorfälle
Was wir als Makler dabei tun
- Voranfrage vor dem Antrag: Wir klären gemeinsam mit Ihrer IT, welche Anforderungen der Versicherer stellt und ob Sie sie erfüllen, bevor ein Antrag gestellt wird.
- Bedingungsvergleich: Wir vergleichen Bausteine, Sublimits, Ausschlüsse und den Umgang mit einfacher Fahrlässigkeit.
- IT-Dienstleister: Haben Sie keinen eigenen IT-Administrator, nennen wir Ihnen auf Wunsch IT-Dienstleister aus unserem Netzwerk in der Region.
Wir ersetzen keine IT-Sicherheitsberatung und leisten keine technische Notfallhilfe. Wir prüfen, welche Anforderungen der Versicherer stellt und welche Punkte vor der Antragstellung geklärt werden sollten.
Cyberversicherung und NIS2
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Es betrifft Unternehmen bestimmter Sektoren, die gesetzliche Schwellenwerte überschreiten, und regelt unter anderem Registrierung, Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und Risikomanagement.3 Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, sollten Sie mit Ihrer IT oder rechtlicher Beratung klären. Unikat bietet dazu keine Rechtsberatung an.
Eine Cyberversicherung schreibt NIS2 nicht vor und ersetzt die Umsetzung der Pflichten nicht. Sie kann aber die finanziellen Folgen eines Vorfalls absichern, und höhere Sicherheitsanforderungen können Antragsfragen und Obliegenheiten beeinflussen. Die persönliche Verantwortung von Geschäftsführung und Organen für Sicherheits- und Meldepflichten ist ein eigenes Thema: Geschäftsführerhaftung und D&O prüfen.
So gehen wir vor
Erstgespräch
Wir klären Branche, IT-Abhängigkeit, Umsatzgröße und bisherige Absicherung. Ein Überblick über Ihre IT genügt.
Risikovorprüfung
Wir gleichen die wichtigsten Anforderungen der Versicherer mit Ihrer IT-Situation ab.
Marktvergleich
Wir vergleichen Deckung, Sublimits, Assistance und Beitrag im Rahmen unseres Marktzugangs.
Empfehlung
Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung und in der Regel feste Ansprechpartner.
Ein bestehender Versicherungsschein, die Bedingungen oder ein Fragebogen Ihres Versicherers sind willkommen. Für das erste Gespräch brauchen Sie sie nicht. Eine vollständige Vorabbewertung ohne Prüfung geben wir nicht ab.
Ansprechpartner & Kontakt
Wir klären Ihr Anliegen gemeinsam und bringen die passende Fachperson aus unserem Team dazu.
Daniela Wendt
Kundenbetreuerin
Gewerbeversicherung & Immobilienversicherung
Qualifikationen von Daniela Wendt
- Diplom-Betriebswirtin (BA)
- Technischer Underwriter (DVA)
Philip Lückemann
Geschäftsführer
Gewerbeversicherung & betriebliche Vorsorge
Qualifikationen von Philip Lückemann
- Versicherungswesen (B.A.)
- Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
Oder rufen Sie uns an: 0381 669193 0
Weitere Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Team auf der Seite Über Unikat.
Cyber-Schutz prüfen lassen
Wir prüfen, welche Anforderungen Versicherer an Ihr Unternehmen stellen, und ordnen ein, welche Cyber-Tarife zu Ihrem Betrieb passen können. Unverbindlich.
Hinweise zum Formular: Fragen zu Vertrag und Schadenmeldung klären wir zu unseren Geschäftszeiten (Mo–Do 7:30–16:00 Uhr, Fr 7:30–14:30 Uhr) unter 0381 669193 0. Dieses Formular ist für Akutfälle nicht geeignet. Senden Sie keine sensiblen Details, Passwörter, Logdateien oder personenbezogenen Daten über das Formular.
Häufige Fragen zur Cyberversicherung
Was deckt eine Cyberversicherung ab?
Je nach Vertrag können unter anderem IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Krisenkommunikation, Rechtsberatung und Haftpflichtansprüche Dritter abgesichert sein. Der konkrete Umfang hängt vom Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab.
Was kostet eine Cyberversicherung für ein KMU?
Der Beitrag hängt unter anderem von Umsatz, Branche, IT-Sicherheitsniveau, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Vorschäden ab. Eine seriöse Einschätzung braucht eine kurze Risikovorprüfung.
Bin ich durch NIS2 zu einer Cyberversicherung verpflichtet?
Nein. NIS2 schreibt keine Cyberversicherung als solche vor. Für betroffene Unternehmen steigen aber Sicherheits-, Melde- und Dokumentationsanforderungen.
Hat NIS2 Einfluss auf meine Cyberversicherung?
Möglicherweise, aber nur mittelbar. NIS2 regelt keine Versicherung. Höhere Sicherheitsanforderungen können Versicherbarkeit, Antragsfragen, Obliegenheiten und die Schadenbewertung beeinflussen.
Zahlt die Versicherung bei Phishing oder einfacher Fahrlässigkeit?
Das hängt vom Tarif ab. Gute Bedingungen sollten typische Bedienfehler berücksichtigen, aber Obliegenheiten, Ausschlüsse und korrekte Antragsangaben bleiben entscheidend.
Welche IT-Mindestanforderungen stellen Versicherer?
Häufig geht es um Backups, Updates, Virenschutz, Firewall, sichere Passwörter, Mehrfaktor-Authentifizierung, Administratorrechte und bisherige Vorfälle.
Ist Social Engineering oder Fake-President-Betrug mitversichert?
Teilweise ja, oft aber nur mit Sublimits oder Zusatzvereinbarungen. Genau das sollte vor Abschluss geprüft werden.
Was passiert im Schadenfall als Erstes?
In der Regel wird die Notfallhotline des Versicherers kontaktiert, damit IT-Forensik und Sofortmaßnahmen koordiniert werden. Der konkrete Ablauf richtet sich nach dem Vertrag.
Quellen & Stand
- Mandanten mit mindestens einem aktiven Vertrag bei Unikat. Stand: Oktober 2026. ↩︎
- Google-Bewertung: Quelle Google-Unternehmensprofil, von Google veröffentlicht. Stand: September 2026. ↩︎
- NIS-2-Umsetzungsgesetz, verkündet am 5. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301), in Kraft seit 6. Dezember 2025. Quellen: BSI, Pressemitteilung vom 5. Dezember 2025 und Bundesgesetzblatt. Geprüft am 9. Oktober 2026. ↩︎