Versicherungsmakler für Sozialwirtschaft und Pflege
Tätigkeiten, Personenkreise, Gebäude und Rechtsträgerstruktur verändern sich, wenn eine Organisation wächst oder sich weiterentwickelt. Wir prüfen für professionelle Organisationen der Sozialwirtschaft, ob der bestehende Versicherungsschutz mit der tatsächlichen Struktur Schritt hält.
Das Wichtigste in drei Antworten
- Für wen ist diese Seite gedacht?
- Für professionelle Organisationen der Sozialwirtschaft, etwa aus Pflege und Betreuung, Kinder- und Jugendhilfe oder gemeinnützige Träger mit hauptamtlicher Struktur, bis hin zu Trägern mit mehreren Einrichtungen oder Rechtsträgern.
- Was ist in dieser Branche entscheidend?
- Wer tatsächlich tätig ist, wo gearbeitet wird und wie Gebäude, Rechtsträger und Tätigkeiten zusammenhängen. Ob Personenkreise und Tätigkeiten mitversichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
- Was prüft Unikat?
- Wir gleichen die tatsächliche Struktur Ihrer Organisation mit den bestehenden Verträgen ab. Offene Fragen klären wir, soweit möglich, mit dem Versicherer. Ob dieser den gewünschten Schutz bestätigt, können wir vorab nicht zusagen.
Organisationen der Sozialwirtschaft
Wir betreuen Organisationen aus Pflege, Betreuung, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Bereichen der Sozialwirtschaft. Unsere Erfahrung reicht von eigenständigen Organisationen bis zu komplexeren Trägerstrukturen mit mehreren Einrichtungen oder Rechtsträgern.
Pflege & Betreuung
Ambulante und stationäre Angebote, Tagespflege und Betreuungsdienste.
Kinder & Jugend
Kita-Träger, Jugendhilfe und weitere Angebote für Kinder und Jugendliche.
Gemeinnützige Organisationen mit professionellem Betrieb
Vereine, gGmbHs und weitere Träger mit hauptamtlicher Struktur.
Mehrere Einrichtungen oder Gesellschaften
Organisationen, die über mehrere Standorte, Vereine oder Gesellschaften gewachsen sind.
Angrenzend beraten wir unter anderem auch Angebote der Eingliederungs- und Behindertenhilfe sowie weitere professionelle soziale Dienste.
Wer ist bei Ihnen tatsächlich tätig?
In der Sozialwirtschaft arbeiten häufig mehrere Personenkreise nebeneinander: Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige und weitere Personen wie Praktikantinnen, Freiwillige oder Angehörige. Ob und wie diese im Vertrag erfasst sind, hängt von der konkreten Police ab.
Das prüfen wir unter anderem
- Welche Personengruppen nennt der Vertrag konkret?
- Werden ehrenamtlich Tätige ausdrücklich erfasst?
- Sind neben der Organisation auch die für sie tätigen Personen mit ihrer persönlichen gesetzlichen Haftpflicht erfasst, und für welche Tätigkeiten gilt das?
- Wo sind mitversicherte Personenkreise und Tätigkeiten festgehalten: im Versicherungsschein, in den Bedingungen oder in einem Nachtrag, und in welcher Fassung?
- Bestehen Subsidiaritätsregelungen gegenüber anderen Versicherungen?
- Wo werden die Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt: in der Einrichtung, im häuslichen Umfeld, unterwegs?
- Entspricht die im Vertrag hinterlegte Tätigkeitsbeschreibung dem aktuellen Betrieb?
Ehrenamtliches Engagement ist für viele Organisationen der Sozialwirtschaft wichtig, aber nur ein Baustein unter mehreren. Dabei ist zu unterscheiden: Die Haftpflicht der Organisation betrifft Ansprüche gegen den Träger selbst. Ob auch die tätigen Personen für ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht versichert sind, hängt davon ab, wie der Vertrag den mitversicherten Personenkreis beschreibt. Für ehrenamtlich Tätige gilt das ebenso; eine pauschale Zusage lässt sich dazu nicht treffen.
Wo der Vertrag keine eindeutige Aussage trifft, klären wir die offene Frage, soweit möglich, schriftlich mit dem Versicherer und halten das Ergebnis fest. Ob der Versicherer den gewünschten Schutz bestätigt, können wir vorab nicht zusagen.
Landessammelhaftpflicht M-V: keine Unikat-Leistung
Nach Angaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat das Land eine Sammelhaftpflicht- und eine Sammelunfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen. Die Sammelhaftpflichtversicherung gilt nur für Tätigkeit in rechtlich unselbständigen Strukturen; rechtlich selbständige Organisationen wie eingetragene Vereine, GmbHs oder Stiftungen sind davon ausdrücklich nicht erfasst. Die Sammelunfallversicherung kann auch Ehrenamtliche in rechtlich selbständigen Organisationen erfassen, allerdings nachrangig zu anderem Unfallversicherungsschutz. Es handelt sich um Angebote des Landes, nicht um eine Leistung von Unikat. Für die konkrete Einordnung Ihrer Organisation empfehlen wir eine gesonderte Prüfung.
Quelle: Landesportal Mecklenburg-Vorpommern, „Versicherungsschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer“ (archivierte Fassung vom 19. Mai 2026); die ursprüngliche Adresse ist nach einer Umstellung des Landesportals nicht mehr direkt abrufbar. Die Seite nennt kein Veröffentlichungsdatum. Von uns zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
Tätigkeit in Wohnungen von Klientinnen und Klienten
Wird im häuslichen Umfeld gearbeitet, kommen zusätzliche Prüfpunkte hinzu, die in einer Einrichtung so nicht auftreten.
- Tätigkeitsschäden bei der Betreuung selbst
- Mietsachschäden in der Wohnung des Klienten
- Schäden an oder Verlust von Klienten-/Patienteneigentum
- Obhut über anvertraute Gegenstände
- Schlüssel und Schließanlagen bei Zugang zur Wohnung
Ob und in welchem Umfang diese Punkte mitversichert sind, ist im konkreten Vertrag zu prüfen.
Drei Konstellationen, drei Prüfungen
Fahrdienste in der Sozialwirtschaft laufen selten einheitlich ab. Je nach Konstellation sind unterschiedliche Bausteine relevant:
Eigene Fahrzeuge
Kfz-Haftpflicht, Kasko und Fuhrparkabsicherung müssen zum tatsächlichen Einsatz passen.
Privatfahrzeuge im Einsatz
Werden private Pkw von Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen dienstlich genutzt, ist gesondert zu klären, wie das versicherungstechnisch abgebildet ist.
Begleitung beim Ein-/Aussteigen
Die Begleitung selbst ist ein eigener Tätigkeitsbaustein, unabhängig von der Kfz-Versicherung des Fahrzeugs.
Gebäude, Anbauten und Versicherungssummen im Blick behalten
Gebäude und Sachwerte entwickeln sich mit der Organisation weiter, etwa durch Anbauten, Sanierungen, Umnutzungen oder neue Standorte. Eine Bestandsprüfung setzt an diesen tatsächlichen Gegebenheiten an.
Prüffragen zu Gebäuden & Sachwerten
- Welche Gebäude nutzt die Organisation, und wer ist Eigentümer?
- Entsprechen die Versicherungssummen dem aktuellen Wert und Umfang?
- Sind Anbauten, Sanierungen oder Umnutzungen dem Versicherer gemeldet?
- Sind Sachwerte und Betriebsausstattung vollständig erfasst?
- Ist ein Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung mitbedacht?
Weitere Einordnung zu Gebäuden, Inhalt und Ertragsausfall: Betriebsinhalt & Ertragsausfall prüfen.
Was uns dabei bereits aufgefallen ist
Bei Bestandsprüfungen sind uns bereits nicht erfasste Gebäude und erhebliche Unterversicherung aufgefallen. Das ist kein Vorwurf an bestehende Verträge oder frühere Betreuer. Organisationen verändern sich, und nicht jede bauliche Veränderung wird dem Versicherer automatisch gemeldet. Genau deshalb ist ein strukturierter Abgleich zwischen tatsächlichem Bestand und Vertrag sinnvoll.
Mehrere Einrichtungen, mehrere Rechtsträger, ein Überblick
Versicherungsverträge werden häufig pro Rechtsträger abgeschlossen. Wächst eine Organisation über mehrere Vereine, Gesellschaften oder Einrichtungen, ist für eine solide Prüfung zusätzlich zu verstehen, wie die Organisation tatsächlich funktioniert, unabhängig davon, ob im Einzelfall etwas nicht passt.
Prüffragen zur Organisationsstruktur
- Welche Gesellschaft oder welcher Verein besitzt welches Gebäude?
- Wer nutzt das jeweilige Gebäude tatsächlich?
- Bei welcher Einheit ist das Personal angestellt?
- Welche Einheit betreibt welche Einrichtung?
- Welche Fahrzeuge werden von mehreren Einheiten gemeinsam genutzt?
- Welche Verträge gelten nur für einzelne Rechtsträger, und passt das zur tatsächlichen Struktur?
- Gibt es Einrichtungen oder Standorte, die möglicherweise noch nicht sauber zugeordnet sind?
Wenn sich die Organisation weiterentwickelt
Eine neue Tätigkeit, eine neue Einrichtung, ein neuer Standort, ein neuer Rechtsträger, eine neue Immobilie, ein größerer Fuhrpark oder ein neuer Personenkreis: Bei solchen Veränderungen lohnt sich ein Blick darauf, ob die bestehenden Verträge noch zur tatsächlichen Organisation passen. Ob eine Veränderung dem Versicherer angezeigt werden muss, hängt vom Vertrag und von der Art der Änderung ab: Je nach Bedingungen oder bei einer Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) können Anzeigepflichten bestehen. Deshalb lohnt sich bei solchen Veränderungen die Prüfung.
Typische Anlässe
- Neue Tätigkeit oder neues Angebot
- Neue Einrichtung oder neuer Standort
- Neuer Rechtsträger oder Zusammenschluss
- Neue Immobilie oder größerer Fuhrpark
Angrenzende Risiken im Überblick
Betriebshaftpflicht
Grundabsicherung für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus der Tätigkeit. Betriebshaftpflicht prüfen →
D&O (Organhaftung)
Vorstände und Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen unter Umständen persönlich haften. Geschäftsführerhaftung prüfen →
Cyber
Klienten- und Personaldaten sind besonders sensibel. Cyber-Risiken prüfen →
Gebäude, Inhalt & Ertragsausfall
Sachwerte und Betriebsunterbrechung im Zusammenhang absichern. Betriebsinhalt & Ertragsausfall prüfen →
Fuhrpark & Logistik
Für größere Fuhrparks jenseits einzelner Fahrdienste. Fuhrpark prüfen →
Arbeitgeber & Versorgung
Betriebliche Altersvorsorge und weitere Arbeitgeberleistungen für Beschäftigte. Arbeitgeber & Versorgung prüfen →
Alle Gewerbethemen im Überblick: Gewerbeversicherung für Unternehmen
So prüfen wir Ihre Organisation
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1
Organisation und Rechtsträger verstehen
Welche Vereine, Gesellschaften und Einrichtungen gehören tatsächlich zusammen?
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2
Tätigkeiten und Personenkreise aufnehmen
Wer ist beschäftigt, wer ehrenamtlich tätig, wer gehört zu weiteren Personenkreisen?
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3
Gebäude, Fahrzeuge und relevante Risiken zuordnen
Welche Sachwerte und Fahrzeuge gehören zu welcher Einheit?
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4
Bestehende Verträge prüfen
Passt die vertragliche Absicherung zur tatsächlichen Struktur?
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5
Lücken, Überschneidungen und Handlungsbedarf priorisieren
Was ist dringend, was kann warten?
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6
Marktprüfung nur dort, wo sinnvoll
Wir holen gezielt Angebote ein, wo eine Anpassung tatsächlich Sinn ergibt.
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7
Änderungen abstimmen und umsetzen
Gemeinsam mit Ihnen, dokumentiert und nachvollziehbar.
Eine Bestandsprüfung führt nicht automatisch zu einer Umdeckung. Wenn der bestehende Vertrag zur Organisation passt, sagen wir das genauso offen.
Was uns bei Bestandsprüfungen regelmäßig auffällt
Anonymisiert und ohne Rückschluss auf einzelne Organisationen. Ein Hinweis darauf, wo sich ein genauer Blick lohnt.
- Nicht erfasste Gebäude und erhebliche Unterversicherung bei Gebäuden oder Sachwerten
- Verbesserungsbedürftige D&O-Konstellationen bei Vorständen und Geschäftsführungen
- Verbesserungsbedürftige Cyberabsicherung angesichts sensibler Klienten- und Personaldaten
- Tätigkeitsbeschreibungen, die nach organisatorischen Veränderungen nicht mehr aktualisiert worden waren
Ansprechpartner & Kontakt
Wir klären Ihr Anliegen gemeinsam und bringen die passende Fachperson aus unserem Team dazu.
Kathi Walter
Kundenbetreuerin
Qualifikationen von Kathi Walter
- Versicherungskauffrau
- Fachberaterin private Vorsorge
- Versicherungsfachwirtin
Daniela Wendt
Kundenbetreuerin
Gewerbeversicherung & Immobilienversicherung
Qualifikationen von Daniela Wendt
- Diplom-Betriebswirtin (BA)
- Technischer Underwriter (DVA)
Oder rufen Sie uns an: 0381 669193 0
Weitere Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Team auf der Seite Über Unikat.
Versicherungsschutz Ihrer Organisation prüfen lassen
Egal ob bereits Verträge bestehen oder Sie erstmals prüfen möchten, was zu Ihrer Organisation passt: Wir schauen uns Ihren Sachverhalt an und melden uns bei Ihnen.
FAQ zu Sozialwirtschaft & Pflege
Sind ehrenamtlich Tätige automatisch mitversichert?
Ob ehrenamtlich Tätige mitversichert sind, hängt vom konkreten Vertrag ab, insbesondere vom versicherten Personenkreis, der tatsächlichen Tätigkeitsbeschreibung und möglichen Subsidiaritätsregelungen. Eine pauschale Zusage lässt sich dazu nicht treffen. Nach Angaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt dessen Sammelhaftpflichtversicherung für Ehrenamtliche nur in rechtlich unselbständigen Strukturen; rechtlich selbständige Organisationen wie Vereine oder GmbHs sind davon ausdrücklich nicht erfasst und benötigen eine eigene Prüfung. Die Sammelunfallversicherung des Landes kann auch Ehrenamtliche in rechtlich selbständigen Organisationen erfassen, allerdings nachrangig zu anderem Unfallversicherungsschutz.
Quelle: Landesportal Mecklenburg-Vorpommern (archivierte Fassung vom 19. Mai 2026). Die Seite nennt kein Veröffentlichungsdatum. Von uns zuletzt geprüft am 8. Oktober 2026.
Brauchen wir für jede Gesellschaft oder jeden Verein einen eigenen Vertrag?
Versicherungsverträge werden häufig pro Rechtsträger abgeschlossen. Ob das für Ihre Struktur sinnvoll oder notwendig ist, hängt davon ab, wie Gebäude, Personal und Fahrzeuge tatsächlich zugeordnet sind. Wir schauen uns dazu Ihre konkrete Organisationsstruktur an.
Was ist bei Tätigkeiten im häuslichen Umfeld von Klientinnen und Klienten zu beachten?
Relevant sind unter anderem Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Schäden an Klienteneigentum, Obhut über anvertraute Gegenstände sowie Schlüssel und Schließanlagen. Ob und in welchem Umfang diese Punkte über den bestehenden Vertrag abgedeckt sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
Sind unsere Fahrdienste automatisch mitversichert?
Das hängt von der Konstellation ab: eigene Fahrzeuge, Privatfahrzeuge von Mitarbeitenden oder Ehrenamtlichen und die reine Begleitung beim Ein- und Aussteigen sind versicherungstechnisch unterschiedlich zu betrachten und nicht automatisch über eine Betriebshaftpflicht oder Kfz-Versicherung gleichermaßen abgedeckt.
Müssen wir den Versicherer wechseln, wenn wir eine Bestandsprüfung machen lassen?
Nein. Eine Bestandsprüfung führt nicht automatisch zu einer Umdeckung. Wenn der bestehende Vertrag zu Ihrer Organisation passt, sagen wir das genauso offen wie eine festgestellte Lücke.
Betreuen Sie auch Organisationen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern?
Unser Standort ist Rostock. Passende Organisationen der Sozialwirtschaft betreuen wir auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Viele Abstimmungen können telefonisch oder per Video erfolgen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für eine erste Prüfung?
Hilfreich sind ein aktueller Überblick über bestehende Verträge, eine grobe Beschreibung der Tätigkeiten und Personenkreise sowie Informationen zu genutzten Gebäuden und Fahrzeugen. Vertrags- und Schadenunterlagen im Detail stimmen wir erst nach dem Erstkontakt mit Ihnen ab.