Versicherungsmakler für Spedition und Logistik in Rostock und MV
Wir betreuen Frachtführer, Speditionen und Fuhrparkbetriebe in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern, darunter Tank- und Silotransporte. Wir ordnen ein, wie Betrieb, Transporttätigkeit, Haftung und Versicherungsbereiche zusammenhängen, und prüfen, ob Ihre Verträge dazu passen.
Das Wichtigste in drei Antworten
- Für wen sind die Logistik-Lösungen von Unikat gedacht?
- Für Frachtführer, Speditionen und Fuhrparkbetriebe in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern, darunter Tank- und Silotransporte. Unikat ordnet Anfragen nach fachlicher Passung ein, nicht nach der Größe des Unternehmens.
- Wovon hängt der Versicherungsbedarf einer Spedition ab?
- Davon, in welcher Rolle ein Betrieb auftritt, welche Haftungsregeln gelten (HGB, CMR, ADSp oder eigene Vereinbarungen) und wie Fahrzeuge, Ladung, Umwelt und besondere Einsätze versichert sind. Ob Ausland, Subunternehmer oder vertragliche Haftungserweiterungen mitversichert sind, lässt sich nicht pauschal beantworten.
- Was prüft Unikat?
- Unikat prüft Flotten-Police und Haftungskonzept auf Leistungsumfang, Prämie und mögliche Deckungslücken und ordnet das Ergebnis ein. Für den Einstieg genügen Angaben zum Fuhrpark. Eine rechtliche Bewertung von Verträgen oder der Einbeziehung der ADSp gehört nicht zu den Leistungen von Unikat.
Betrieb, Haftung und Versicherung hängen zusammen
Im Speditionsalltag greifen gesetzliche Haftung, vertragliche Vereinbarungen und Versicherungsschutz ineinander. Welche Regeln gelten, etwa das gesetzliche HGB-Recht, die CMR im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr, die ADSp oder individuell vereinbarte Haftungsregelungen, beeinflusst, welche Deckung und welche Summen nötig sind. Welche Leistungen sich vereinbaren lassen, hängt vom jeweiligen Risiko und den Bedingungen des Versicherers ab.
| Tätigkeit | Typische Haftungsfrage | Versicherungsbereich |
|---|---|---|
| Fahrzeuge und Fahrer | Schäden am eigenen Fuhrpark, Unfälle, Totalschaden bei Leasingfahrzeugen, Regress gegenüber Fahrern. | Flottenversicherung, je nach Konzept mit Bausteinen wie Betriebs-, Bruch- und Bremsschäden (BBB) und GAP-Deckung. |
| Beförderte Güter | Verlust oder Beschädigung der Ladung. Die gesetzliche Haftung ist je Kilogramm begrenzt, vertraglich kann mehr verlangt oder vereinbart sein. | Verkehrshaftungsversicherung, bei Bedarf mit erweiterter Absicherung der Ware über die gesetzliche Grundhaftung hinaus. |
| Umwelt und Havarie | Auslaufende Flüssigkeiten, Gewässerschäden, Bergungs- und Entsorgungskosten, Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz. | Private Ansprüche Dritter fallen unter die Kfz-Haftpflicht. Öffentlich-rechtliche Sanierungsansprüche brauchen eine eigene Umweltschaden-Deckung, etwa eine Kfz-Umweltschadenversicherung. |
| Besondere Einsätze | Schäden beim Heben, Kranen oder Bergen (Hakenlast), Ziehen fremder Trailer, Haftung der Halter von Zugmaschine und Anhänger gegenüber Geschädigten. | Zusatzbausteine und klare schriftliche Regelungen mit dem Auftraggeber. |
| Verträge mit Auftraggebern | Einbehalt von Frachtgeld, Haftungsübernahmen über das Gesetz hinaus, Vorleistung bei Zollforderungen. | Abwehr unberechtigter Ansprüche und vereinbarte Sonderklauseln. Vertragliche Haftungserweiterungen sind nicht automatisch mitversichert. |
Wen wir betreuen und wie wir einordnen
Nicht jeder Logistikbetrieb hat dieselbe Rolle. Wir klären zuerst, in welcher Rolle Sie im Einzelfall auftreten, denn davon hängen Haftungsregeln und Deckungsbedarf ab.
Frachtführer
Sie führen Transporte für Auftraggeber selbst aus. Im Mittelpunkt stehen die Verkehrshaftung für die Ladung, Fahrzeuge, Fahrer und die Haftungsregeln im Vertrag.
Speditionen
Wer Transporte organisiert und Teile selbst fährt, hat je nach Vertragskonstellation unterschiedliche Haftungsfragen. Wir klären gemeinsam, wie die Rolle im Einzelfall einzuordnen ist.
Tank- und Silotransporte
Hier spielen Umweltschäden und Havarien eine besondere Rolle, etwa Sanierungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten, soweit vereinbart.
Fachliche Passung statt Betriebsgröße: Wir ordnen Anfragen danach ein, ob Tätigkeit und Risiken zu unserem Angebot passen, nicht nach der Zahl der Fahrzeuge. Auch ein Betrieb mit wenigen Fahrzeugen kann passen. Wenn wir für eine Konstellation nicht der richtige Ansprechpartner sind, sagen wir das offen. Betriebe mit Lagerlogistik oder Umschlag klären wir im Gespräch gesondert, denn diese Risiken gehören nicht automatisch zu einer Frachtführer- oder Flottenlösung.
Flotte, Fracht und Umwelt
Absicherung gegen Betriebs-, Bruch- und Bremsschäden (BBB), je nach Konzept. GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge bei Totalschaden, soweit vereinbart.
Die gesetzliche Grundhaftung beträgt 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR, Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds) je Kilogramm. Je nach Konzept ist eine höhere Absicherung der Ware möglich. Ob und in welchem Umfang, hängt von Versicherer und Bedingungen ab.
Berücksichtigung von Sanierungskosten nach dem Umweltschadensgesetz sowie von Bergungs- und Entsorgungskosten bei Havarien, jeweils im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen und Bedingungen.
Wir prüfen, wie besondere Tätigkeiten und Sonderrisiken im Versicherungskonzept berücksichtigt werden können: Hakenlast (Schäden beim Bergen und Kranen) und die Haftung als Halter von Trailern, auch fremden.
Je nach Versicherer und Bedingungen kann ein Regressverzicht des Versicherers gegenüber Fahrern vorgesehen sein, begrenzt auf bestimmte Verschuldensgrade und Schäden, ebenso Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Aufrechnungen von Frachtgeld und, wenn kein Zahlungsaufschub gewährt wird, eine Vorleistung bei Zollforderungen. Ob und in welchem Umfang das greift, regeln die vereinbarten Bedingungen.
Was wir bei einer Analyse regelmäßig mitprüfen
Bei der Analyse und Neuordnung eines Logistikbestands prüfen wir regelmäßig auch Differenzdeckungen, Vorsorgelösungen, Bedingungsverbesserungen und den Umgang mit grober Fahrlässigkeit. Welche Bausteine vereinbart werden können, hängt vom Risiko, Versicherer und konkreten Konzept ab. Erkannte Deckungslücken prüfen wir darauf, ob sie bereits vor dem regulären Wechseltermin durch eine Differenzdeckung reduziert werden können.
- Vorsorge: Mitversicherung neu hinzukommender Risiken und vereinbarte Grenzen prüfen
- Leistungs-Update: Bedingungsverbesserungs- oder Innovationsklauseln prüfen
- Grobe Fahrlässigkeit: Umfang und Ausnahmen eines möglichen Einwandverzichts prüfen
- Pauschaldeklaration: Verwaltungsaufwand durch geeignete Deklarationsformen reduzieren
Wonach wir im Erstgespräch fragen
Diese Fragen entscheiden, welche Deckung zu Ihrem Betrieb passt. Ob ein Versicherer Auslandsfahrten, Subunternehmer oder bestimmte Güter mitversichert, ergibt sich erst aus diesen Antworten und den Bedingungen.
- In welcher Rolle treten Sie auf, und wie ist das in den Verträgen mit Ihren Auftraggebern festgehalten?
- Welche Haftungsgrundlage gilt: gesetzliches Recht, CMR, ADSp 2017 oder eine individuelle Vereinbarung?
- Welche Güter transportieren Sie, und passen die Summen zu den Warenwerten und zu den vertraglich verlangten Haftungshöhen?
- Fahren Sie ins Ausland, und in welche Länder? Wie wird das im Vertrag berücksichtigt?
- Setzen Sie Subunternehmer ein, und wie sind deren Versicherung und die Haftung Ihnen gegenüber geregelt?
- Haben Sie gegenüber Auftraggebern Haftungen übernommen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen?
- Wie viele ziehende Einheiten haben Sie, welche sind geleast, und ziehen Sie fremde Trailer?
- Gibt es besondere Einsätze wie Bergen, Heben oder Kranen, oder Transporte mit Umweltrisiko?
Vorhandene Policen, Bedingungen und eigene Fragenlisten sind willkommen. Für das erste Gespräch genügen Angaben zu Ihrem Fuhrpark. Eine vollständige Vorabbewertung ohne Prüfung geben wir nicht ab.
Gratis: Leitfaden Haftungsfallen
So reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko bei Zoll, Fracht und Umwelt. Praxis-Tipps für Spediteure.
Hinweis: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und Risikoprävention. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine vollständige Haftungsvermeidung kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Umweltschadensgesetz) nicht garantiert werden.
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Häufige Praxis-Fragen
Antworten aus dem Makleralltag, kurz und verständlich.
Muss mein Fahrer zahlen, wenn er einen Schaden verursacht?
Das hängt vom Einzelfall ab. Arbeitsrechtlich kommt es auf den Grad des Verschuldens an, bei leichter Fahrlässigkeit besteht in der Regel kein Anspruch gegen angestellte Fahrer. Manche Versicherungskonzepte sehen zusätzlich einen Regressverzicht des Versicherers gegenüber Fahrern vor. Welche Verschuldensgrade und Schäden er erfasst, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen, bei Vorsatz greift er nicht. Die rechtliche Beurteilung einzelner Fälle gehört nicht zu den Leistungen von Unikat.
Was ist eine „Hakenlast-Versicherung“ und brauche ich die?
Die normale Verkehrshaftung deckt oft keine Schäden, die rein beim Heben (Kranen) oder Bergen entstehen (z.B. Seil reißt beim Abladen einer Maschine). Wenn Fahrzeuge regelmäßig zum Bergen, Heben oder Kranen eingesetzt werden, ist dieser Baustein besonders relevant. Wir prüfen, ob das Risiko im bestehenden Konzept erfasst ist und welche Deckung vereinbart werden kann.
Deckt die normale Haftpflicht auch Umweltschäden?
Das hängt vom Vertrag ab. Die Kfz-Haftpflicht deckt Ansprüche Dritter nach privatem Haftungsrecht. Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung eines Umweltschadens nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), etwa von Behörden, sind je nach Versicherer über eine eigene Kfz-Umweltschadenversicherung oder einen entsprechenden Baustein versichert. Ob eine solche Deckung besteht und welche Summen und Selbstbehalte gelten, prüfen wir in Ihrem Bestand.
Wer haftet bei fremden Trailern (Aufliegern)?
Bei einem Gespann haften die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger gegenüber Geschädigten gemeinsam für die Betriebsgefahr (§ 19 Straßenverkehrsgesetz). Wer im Innenverhältnis trägt, richtet sich nach Gesetz und Vertrag. Wenn Sie fremde Trailer ziehen, kommt das Risiko hinzu, für Schäden am Trailer selbst haftbar gemacht zu werden. Wir empfehlen eine klare schriftliche Regelung mit dem Auftraggeber und prüfen, ob Ihre Police „fremde ungenannte Anhänger“ mitversichert.
Sollte ich auf Basis der ADSp arbeiten?
Ob gesetzliches HGB-Recht, ADSp 2017 oder individuell vereinbarte Haftungsregelungen gelten, beeinflusst den erforderlichen Versicherungsschutz und die passenden Deckungssummen. Die ADSp können bei wirksamer Einbeziehung Haftungsrisiken anders begrenzen und kalkulierbarer machen. Sie sind jedoch nicht pauschal für jedes Unternehmen und jede Vertragskonstellation vorteilhafter. Wir berücksichtigen die vereinbarten Grundlagen bei der versicherungsfachlichen Prüfung. Die rechtliche Bewertung und wirksame Einbeziehung sollte bei Bedarf juristisch geprüft werden.
Gilt der Versicherungsschutz automatisch auch im Ausland?
Nein, nicht automatisch. Ob und in welchen Ländern eine Deckung besteht, welche Haftungsregeln dort gelten und welche Summen vereinbart sind, ergibt sich aus Vertrag und Bedingungen. Bei grenzüberschreitenden Transporten im Straßengüterverkehr kommt häufig die CMR ins Spiel. Nennen Sie uns Ihre Zielländer, dann prüfen wir, ob der Vertrag dazu passt.
Betreuen Sie auch kleine Speditionen oder Betriebe mit wenigen Fahrzeugen?
Ja, wenn Tätigkeit und Risiken zu unserem Angebot passen. Entscheidend ist die fachliche Passung, nicht die Zahl der Fahrzeuge. Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb. Wenn wir für Ihre Konstellation nicht der richtige Ansprechpartner sind, sagen wir Ihnen das.
Hinweis: Diese Antworten dienen der allgemeinen Information zu Versicherungsthemen und ersetzen keine juristische Beratung im Einzelfall.
Ansprechpartner & Kontakt
Wir klären Ihr Anliegen gemeinsam und bringen die passende Fachperson aus unserem Team dazu.
Marion Grieger
Kundenbetreuerin
Gewerbe, Immobilien & Flotten
Qualifikationen von Marion Grieger
- Versicherungskauffrau
- Expertin Gewerbliche & Industrielle Sachversicherung (DMA)
- Diplom-Ökonomin
Lukas Mirtschink
Kundenbetreuer
Technische Versicherungen, Flotten & Gewerbe
Qualifikationen von Lukas Mirtschink
- Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Spezialist Technische Versicherungen (DVA)
Oder rufen Sie uns an: 0381 669193 0
Weitere Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Team auf der Seite Über Unikat.
Fuhrpark- & Risiko-Analyse anfordern
Lassen Sie Ihre Flotten-Police und Haftungskonzepte auf Leistungsumfang, Prämie und mögliche Deckungslücken prüfen. Sie erhalten eine strukturierte Einordnung Ihrer bestehenden Absicherung. Unverbindlich.