ALTERSVORSORGE

Private Altersvorsorge in Rostock. Das Altersvorsorgedepot ab 2027 richtig einordnen.

Wir ordnen ein, welche Vorsorgeform zu Ihrer Situation passt: Altersvorsorgedepot, Versicherungslösung, Basisrente, betriebliche Altersversorgung oder freies Depot. Persönlich, transparent und mit breiter Produktsicht.

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Unverbindliches Erstgespräch. Persönlich, telefonisch oder per Video.

Versicherungsmakler in Rostock · Vorsorge- und Anlageperspektive transparent ausgewiesen · feste Ansprechpartner · VEMA-Makler · ISO 9001

ORIENTIERUNG

Warum private Altersvorsorge jetzt auf die Tagesordnung gehört

Viele Menschen haben Vorsorgeverträge, die sie vor Jahren abgeschlossen haben und deren Konditionen, Kosten und Garantien sie heute nicht mehr genau kennen. Gleichzeitig bringt die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 neue Optionen, die es lohnt zu verstehen, bevor man handelt.

Das gilt besonders für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer: Bisher waren viele von der staatlichen Riester-Förderung ausgeschlossen. Ab 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten gesetzlich erweitert. Ob und wie das auf die persönliche Situation zutrifft, muss individuell geprüft werden.

  • Bestehende Verträge, neue Optionen: Was passt noch? Was lohnt sich zu prüfen?
  • Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue Förderlogik mit Chancen und Risiken.
  • Selbstständige und Unternehmer: Potenzielle neue Förderberechtigung individuell prüfen.
  • Zusammenspiel verschiedener Bausteine: bAV, Basisrente, Depot und Versicherung im Blick.
Paar bespricht Altersvorsorgeplanung
EINORDNUNG

Das Altersvorsorgedepot: Was sich ab 2027 ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es zwei Produktkategorien der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156): das Altersvorsorgedepot ohne Garantie und das eigenständige Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt. Bis dahin laufen bestehende Riester-Verträge unverändert weiter.

KategorieGarantieWesentliches Merkmal
Altersvorsorgedepot ohne Garantie Kapitalmarktorientierte Anlage im Wertpapierdepot, mehr Anlagefreiheit, aber Wertschwankungen möglich.
Standarddepot ohne Garantie Besonders einfach zu handhabende Variante des Altersvorsorgedepots mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen, u. a. auf 1,0 % begrenzte Effektivkosten.
Garantieprodukt 80 % oder 100 % Eigenständige zweite Produktkategorie, kein Bestandteil des Altersvorsorgedepots. Mehr Planbarkeit, dafür eingeschränkte Anlagefreiheit.
Kapitalmarkthinweis: Kapitalmarktorientierte Anlagen unterliegen Wertschwankungen. Der Wert kann fallen. Eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert.
Hinweis: Wir geben eine versicherungs- und vorsorgebezogene Einordnung. Steuerliche Auswirkungen sollten mit Ihrem Steuerberater geprüft werden.
ZULAGENRECHNER

Wie hoch kann Ihre Förderung sein?

Die Grundzulage für die geförderte private Altersvorsorge ist gesetzlich gestaffelt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr werden 50 Prozent als Grundzulage gewährt, auf den darüber hinausgehenden Anteil bis 1.800 Euro jährlich 25 Prozent. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr: Die absolute Grundzulage steigt mit dem Eigenbeitrag weiter an, aber ab 360 Euro nicht mehr im gleichen Verhältnis.

Für kindergeldberechtigte Kinder kann jeweils eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro hinzukommen. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren ist bei Vertragsabschluss ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich zur Zulage sind die Beiträge im Rahmen einer steuerlichen Günstigerprüfung als Sonderausgaben abzugsfähig; welcher Vorteil im Einzelfall greift, ermittelt das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung. Der folgende Rechner gibt eine vereinfachte Orientierung.

Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Kontaktdaten abgefragt und keine Eingaben an UNIKAT übermittelt, solange Sie nicht aktiv eine Anfrage stellen.

Hinweis Mindestbeitrag: Für Grundzulage und Kinderzulage ist ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro erforderlich. Liegt Ihre Eingabe darunter, entfällt die gesamte Förderung für dieses Jahr vollständig – nicht nur anteilig.

Die absolute Grundzulage steigt mit dem Eigenbeitrag bis 1.800 Euro pro Jahr. Der Grenzfördersatz beträgt zunächst 50 Prozent und oberhalb von 360 Euro 25 Prozent. Beiträge über 1.800 Euro werden gezeigt, aber nicht zusätzlich gefördert.

Die tatsächliche Kinderzulage hängt von Kindergeldberechtigung, Zuordnung und gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Wird genutzt, um einen möglichen Berufseinsteigerbonus unter 25 Jahren anzuzeigen.

Relevant vor allem bei „Nicht erwerbstätig": Ehe oder eingetragene Partnerschaft kann eine mittelbare Förderberechtigung begründen, die sich nach dem Beitrag der unmittelbar berechtigten Person richtet – nicht nach Ihrem eigenen hier eingegebenen Betrag.

Der Rechner zeigt eine vereinfachte Orientierung nach aktuellem Rechtsstand. Er ersetzt keine individuelle Anlage-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung.

Für wen ist die Prüfung besonders relevant?

Die neue Förderlogik kann für unterschiedliche Personengruppen interessant sein. Ob sie im Einzelfall greift, hängt immer von der konkreten Situation ab.

Arbeitnehmer / Familie

Kindergeldberechtigte Kinder bringen zusätzliche Kinderzulagen, ein früher Beginn nutzt den langen Anlagehorizont. Unter 25 Jahren ist zudem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus vorgesehen. Zu prüfen: bestehende Verträge, Eigenbeitrag, Zusammenspiel mit einer bAV und mit der übrigen Absicherung von Beruf und Familie.

Selbstständige & Gewerbetreibende

Bisher waren viele von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Ab 2027 sind Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG bei abgegebener Steuererklärung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Zu prüfen: Förderberechtigung im Einzelfall, Verhältnis zur Basisrente.

Freiberufler & Pflichtmitglieder Versorgungswerk

Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind ab 2027 bei abgegebener Steuererklärung grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Details siehe Abschnitt „Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerk".

GGF & Sonderkonstellationen

Der Förderstatus bei Gesellschafter-Geschäftsführern hängt von Gesellschaftsstruktur und sozialversicherungsrechtlichem Status ab. Ebenso individuell zu prüfen: freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Versorgungsempfänger. Keine pauschale Aussage möglich.

Bestehender Riester-Vertrag

Prüfen, ob der Vertrag unter den neuen Bedingungen sinnvoll weitergeführt, ergänzt oder gewechselt werden sollte. Keine vorschnelle Kündigung. Details siehe Abschnitt „Riester-Bestand".

NEUE FÖRDERBERECHTIGUNG

Selbstständige, Freiberufler und Versorgungswerk

Bisher waren viele Selbstständige von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Ab 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten gesetzlich erweitert – aber nicht pauschal für alle Selbstständigen gleich. Maßgeblich sind Einkunftsart und die abgegebene Steuererklärung.

  • Gewerbetreibende (§ 15 EStG): grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, sofern eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben wurde.
  • Freiberufler und ähnliche Berufe (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG): ebenfalls grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt bei abgegebener Steuererklärung.
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Versorgungswerke für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte): fallen ebenfalls unter die neue, erweiterte Förderberechtigung. Anbieter- und verfahrensseitige Details zur Umsetzung sind vor Vertragsschluss zu klären.
  • Ohne abgegebene Steuererklärung entfällt die Förderung für das jeweilige Jahr vollständig, nicht nur anteilig.
Kein Pauschalurteil: Nicht jeder Selbstständige ist automatisch förderberechtigt. Einkunftsart, Status und Steuererklärung entscheiden im Einzelfall. Wir prüfen das für Ihre Situation, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird.

Gesellschafter-Geschäftsführer: bewusst ein Einzelfall

Bei GGF hängt der persönliche Förderstatus von der konkreten Gesellschaftsstruktur und dem sozialversicherungsrechtlichen Status ab. Eine allgemeingültige Aussage ist hier nicht möglich – die Prüfung erfolgt individuell.

Altersvorsorgedepot oder Basisrente?

Beide Bausteine erfüllen unterschiedliche Funktionen und sind keine Konkurrenzprodukte, zwischen denen es eine pauschal „bessere" Wahl gibt. Steuerliche Behandlung, Liquiditätsbindung, Flexibilität in der Ansparphase und die Auszahlungsbedingungen unterscheiden sich. Welche Kombination sinnvoll ist, muss individuell und in Abstimmung mit dem Steuerberater betrachtet werden.

Für Startups und Gründer, die betriebliche und persönliche Absicherung gemeinsam denken, siehe auch unsere Seite Startups & Selbstständige.

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EINORDNUNG

Depot, Versicherung oder Kombination?

Es gibt keine Antwort, die für alle passt. Depot- und Versicherungslösungen haben unterschiedliche Eigenschaften. Beides hat Vor- und Nachteile, die von der persönlichen Situation, dem Zeithorizont, der Risikobereitschaft und den vorhandenen Bausteinen abhängen.

Im Versicherungsbereich sind wir als Makler nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden. Für Finanzanlagelösungen ist UNIKAT als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG im Namen sowie für Rechnung und unter der Haftung der BfV Bank für Vermögen AG tätig. Regulatorischer Status, Produktbasis und Vergütung werden vor einer konkreten Empfehlung transparent erläutert.

Altersvorsorgedepot

Kapitalmarktorientierte Anlage ohne Garantie, inklusive der besonders einfachen Standarddepot-Variante. Mehr Anlagefreiheit, Wertschwankungen sind möglich, der Wert kann fallen. Wer Kapitalerhalt wünscht, kann alternativ ein eigenständiges Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt wählen.

Versicherungslösung

Enthält oft biometrische Bausteine (z. B. Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsschutz). Kann stabilere Auszahlungsoptionen bieten. Kosten und Konditionen variieren stark zwischen Anbietern.

Basisrente (Rürup)

Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung ein relevanter Baustein. Steuerliche Aspekte bitte mit dem Steuerberater klären.

Freies Depot

Ohne staatliche Förderung, dafür maximal flexibel. Kann sinnvoll sein, wenn keine Förderberechtigung besteht oder hohe Flexibilität gewünscht wird. Steuerliche Behandlung individuell prüfen.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Für Arbeitnehmer kann die bAV ein weiterer wichtiger Baustein sein. Arbeitgeberzuschüsse, Entgeltumwandlung und Haftungsfragen machen eine Einzelfallbetrachtung sinnvoll. UNIKAT betreut betriebliche Altersversorgungslösungen sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgeberperspektive.

Wir geben eine versicherungs- und vorsorgebezogene Einordnung. Steuerliche Auswirkungen, insbesondere zur nachgelagerten Besteuerung in der Rentenphase, sollten mit Ihrem Steuerberater geprüft werden.

Kosten entscheiden mit über das Ergebnis

Förderung allein macht ein Produkt nicht automatisch sinnvoll. Entscheidend sind auch Abschlusskosten, laufende Kosten, Fondskosten, mögliche Wechselkosten und die Frage, wie transparent diese Kosten ausgewiesen werden. Beim Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt. Andere Produktvarianten können abweichende Kostenstrukturen haben.

Deshalb prüfen wir nicht nur die Förderung, sondern auch Kosten, Bedingungen und die spätere Auszahlungsphase.

BESTANDSSCHUTZ

Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge bedeutet nicht, dass bestehende Riester-Verträge wertlos werden oder aufgelöst werden müssen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt gesetzlicher Bestandsschutz. Eine automatische Umwandlung in ein Altersvorsorgedepot findet nicht statt. Es gibt fünf grundsätzliche Wege im Umgang mit einem bestehenden Vertrag:

Weiterführen

Was passiert: Der Altvertrag läuft unverändert mit der bisherigen Riester-Förderung weiter.

Zu prüfen: Garantiezins, garantierter Rentenfaktor, Kosten, bisherige Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag.

Risiko: Ungünstige Altkonditionen bleiben bestehen, wenn nicht geprüft wird.

Bestehenden Vertrag behalten, neue Förderung nutzen

Was passiert: Laut Bundesfinanzministerium kann der Altvertrag beibehalten werden, während für künftige Beiträge in die neue steuerliche Förderlogik gewechselt wird.

Zu prüfen: Genaue Bedingungen sind beim jeweiligen Anbieter und anhand der finalen Umsetzung zu verifizieren, bevor ein Wechsel erklärt wird.

Risiko: Vorschnelle Zusage ohne Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen.

Ergänzen

Was passiert: Der Altvertrag bleibt bestehen, ein neuer Baustein (z. B. Altersvorsorgedepot) kommt zusätzlich hinzu.

Zu prüfen: Eigenbeitrag insgesamt, Kinderzulagen-Zuordnung, ob eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Risiko: Gering, sofern beide Bausteine unabhängig und korrekt gemeldet werden.

Übertragen

Was passiert: Das angesparte Kapital wird in einen Neuvertrag mit neuen Konditionen übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen.

Zu prüfen: Wechselkosten, Verlust von Altkonditionen (z. B. hoher Garantiezins), Kosten des Neuvertrags.

Risiko: Wechselkosten können den Vorteil des Neuvertrags aufzehren.

Kündigen – nur nach gründlicher Prüfung

Was passiert: Wer einen Riester-Vertrag kündigt, muss in der Regel erhaltene Zulagen und genutzte steuerliche Vorteile zurückzahlen.

Zu prüfen: Rückzahlungsbetrag konkret durchrechnen lassen, bevor eine Kündigung erklärt wird.

Kein Handlungsdruck: Es gibt keine Frist, die einen sofortigen Wechsel erfordert. Dies ist ein Warnpunkt, keine Empfehlung.

Für alle fünf Wege gilt: Garantiezins, garantierter Rentenfaktor, Kosten, Kinderzulagen, bisherige und neue Förderung sowie eine steuerliche Günstigerprüfung sollten vor der Entscheidung verglichen werden.

Mein Riester-Vertrag ist beitragsfrei. Was sollte ich prüfen?

Ein beitragsfrei gestellter Vertrag läuft weiter, ohne dass aktuell eingezahlt wird. Vor einer möglichen Wiederaufnahme sollten die Altvertragskonditionen (Garantiezins, Rentenfaktor, Kosten), die neue Förderlogik ab 2027 sowie die genauen Wiederaufnahmebedingungen des Anbieters geprüft werden. Ob sich eine Wiederaufnahme lohnt, ist keine pauschale Aussage, sondern hängt vom Einzelfall ab – ebenso ist zu prüfen, ob ein neuer Baustein statt einer Wiederaufnahme sinnvoller sein kann.

Erstgespräch anfragen

So arbeitet UNIKAT mit Ihnen

Kein Produktverkauf auf den ersten Blick. Zunächst verstehen wir Ihre Situation. Dann ordnen wir ein, was passt.

Erstgespräch

Persönlich, telefonisch oder per Video. Kein Druck, keine Agenda außer Ihren Fragen. Wir hören zu und verschaffen uns ein Bild Ihrer Situation und Ihrer Vorstellungen.

Analyse bestehender Verträge

Wir schauen, was vorhanden ist: Riester-Verträge, bAV, Basisrente, freie Depots oder andere Vorsorgebeiträge. Erst wer den Bestand kennt, kann sinnvoll ergänzen oder optimieren.

Förder- und Strukturcheck

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine staatliche Förderung in Ihrer Situation in Frage kommt. Das umfasst Förderberechtigung, mögliche Zulagen und das Zusammenspiel mit Ihrem Berufsstatus.

Konzept und Einordnung

Auf Basis der Analyse zeigen wir Ihnen, welche Optionen für Ihre Situation sinnvoll sein können. Wir benennen Chancen, Risiken und offene Punkte. Keine pauschalen Empfehlungen.

Umsetzung und Begleitung

Wenn Sie sich für einen Weg entscheiden, begleiten wir die Umsetzung und bleiben Ihr Ansprechpartner. Auch nach dem Abschluss.

Altersvorsorge-Beratung in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern

UNIKAT Versicherungsmakler hat seinen Sitz in Rostock, in der August-Bebel-Straße 11. Von hier aus betreuen wir Privat- und Gewerbekunden in Rostock und dem gesamten Rostocker Umland: Bad Doberan, Güstrow, Laage und Warnemünde gehören ebenso dazu wie der gesamte Raum Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland.

Beratungsgespräche führen wir persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video. Wer außerhalb von Rostock sitzt, muss dafür nicht anreisen.

Erstgespräch anfragen 0381 669193 0

Warum UNIKAT?

Persönlich, transparent und mit klarer Beratungsbreite.

  • Persönlich in Rostock: Inhabergeführtes Familienunternehmen, kein Call-Center, kein Konzern. Wir sind vor Ort und persönlich erreichbar.
  • Versicherungsmakler mit transparenter regulatorischer Rolle: Als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) sind wir im Versicherungsbereich nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden. Im Bereich Anlagevermittlung und Anlageberatung sind wir als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG im Namen sowie für Rechnung und unter der Haftung der BfV Bank für Vermögen AG tätig, die über die entsprechenden Erlaubnisse der BaFin verfügt (Register Nr. 153162). Status, Produktbasis und Vergütung legen wir vor einer Empfehlung offen.
  • Bestehende Vorsorgebausteine gemeinsam betrachten: Riester-Verträge, bAV, Basisrente, Depots – wir schauen auf das Gesamtbild statt auf ein einzelnes Produkt. Als VEMA-Partner und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
  • Feste Ansprechpartner und Begleitung: Sie haben eine Kontaktperson, die Ihre Situation kennt – auch nach Vertragsabschluss und wenn sich Ihre Situation ändert.
Transparenz zur Vergütung: Im Erstgespräch klären wir, wie eine mögliche Vergütung erfolgt. Je nach Produkt und Beratungsweg kann diese über Courtage, Provision oder eine gesonderte Vereinbarung geregelt sein. Die konkrete Vergütung wird vor einer Empfehlung transparent offengelegt. Weitere Informationen: Hinweise zu Wertpapierdienstleistungen. Die Erstinformation nach § 15 VersVermV betrifft die Versicherungsvermittlung.

Häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine der beiden Produktkategorien der ab 2027 geltenden geförderten privaten Altersvorsorge. Es ist ein Vertrag, bei dem auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlage zu ermöglichen. Das Standarddepot ist eine besonders einfach zu handhabende Variante des Altersvorsorgedepots mit zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. Daneben gibt es als eigenständige zweite Produktkategorie das Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt. Kapitalmarktorientierte Anlagen unterliegen Wertschwankungen. Der Wert kann fallen. Eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Die neuen Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das ist im Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) festgelegt. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und werden durch die Reform nicht automatisch aufgelöst oder umgewandelt.

Sind Selbstständige förderberechtigt?

Ab 2027 sind selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG (Freiberufler und ähnliche Berufe) grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, sofern eine Steuererklärung abgegeben wurde. Dasselbe gilt für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Sonderfälle wie Gesellschafter-Geschäftsführer, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte oder Versorgungsempfänger sind individuell zu prüfen.

Wie hoch kann die Zulage sein?

Die Grundzulage berechnet sich gestaffelt nach dem Eigenbeitrag. Auf die ersten 360 Euro werden 50 Prozent gefördert, auf den Anteil von 360 bis 1.800 Euro jährlich 25 Prozent. Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Für die Grundzulage ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich erforderlich. Kindergeldberechtigte Kinder bringen jeweils eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren ist bei Vertragsabschluss ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen. Die jährliche Einzahlung ist auf insgesamt 6.840 Euro begrenzt, gefördert werden davon bis zu 1.800 Euro. Alle Werte sind gesetzlich festgelegt; die individuelle Förderberechtigung ist vor Vertragsschluss zu prüfen.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz: Sie können wie gewohnt weitergeführt werden. Laut Bundesfinanzministerium ist außerdem möglich, den bestehenden Vertrag zu behalten und nur in die neue steuerliche Förderung zu wechseln, oder vollständig in einen Neuvertrag mit neuen Konditionen zu wechseln, jeweils ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob ein Wechsel, eine Weiterführung oder eine Ergänzung sinnvoll ist, hängt von Konditionen, Garantien, Kosten, Rentenfaktor und Zulagen des bestehenden Vertrags ab. Eine vorschnelle Kündigung sollte nicht ohne gründliche Prüfung erfolgen.

Depot oder Versicherung - was passt besser?

Es gibt keine allgemein gültige Antwort. Depotlösung und Versicherungslösung haben unterschiedliche Eigenschaften bei Garantien, Kosten, Flexibilität und Hinterbliebenenversorgung. Im Versicherungsbereich ist UNIKAT als Makler nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden. Für Finanzanlagen ist UNIKAT als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG (BfV Bank für Vermögen AG) tätig. Regulatorischer Status und Vergütung werden vor einer Empfehlung transparent erläutert.

Ist mein Geld garantiert?

Beim Altersvorsorgedepot (inklusive Standarddepot) wird auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlage zu ermöglichen. Kapitalmarktorientierte Anlagen unterliegen Wertschwankungen. Der Wert kann fallen. Eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert. Wer Kapitalerhalt wünscht, kann stattdessen ein eigenständiges Garantieprodukt wählen, bei dem der Anbieter 80 oder 100 Prozent des eingezahlten Kapitals ganz oder teilweise garantiert. Ob und welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation und Risikobereitschaft ab.

Berät UNIKAT auch zu Depotlösungen?

Ja. UNIKAT ist als vertraglich gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG (BfV Bank für Vermögen AG) auch im Bereich Finanzanlagen tätig und kann Depotlösungen in die Vorsorgeeinordnung einbeziehen. Regulatorischer Status, Produktbasis und Vergütung werden vor einer konkreten Empfehlung transparent offengelegt.

Wie wird das Altersvorsorgedepot später ausgezahlt?

In der Auszahlungsphase kann zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan gewählt werden, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Eine Leibrente ist grundsätzlich nicht vererbbar, kann aber mit einer Rentengarantiezeit kombiniert werden; beim Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Sicherheitsbedarf, Lebenserwartung, Hinterbliebenenplanung und steuerlichen Fragen ab. Steuerliche Aspekte bitte mit Ihrem Steuerberater prüfen.

Ihre Altersvorsorge persönlich prüfen lassen

Wir schauen, was vorhanden ist, ordnen ein, was ab 2027 neu möglich sein kann, und erarbeiten mit Ihnen eine Einschätzung, die zu Ihrer Situation passt. Keine pauschalen Empfehlungen, keine vorschnellen Urteile.

Eine konkrete Empfehlung können wir erst nach Prüfung Ihrer persönlichen Situation aussprechen.

Bitte senden Sie über dieses Formular keine Vertragsnummern, Steuerdaten, Gesundheitsdaten, Depotwerte oder vollständigen Vertragsunterlagen. Unterlagen stimmen wir nach dem Erstkontakt sicher ab.

Lieber telefonisch? 0381 669193 0

Rechtsstand geprüft am 23.09.2026. Fachliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet als BGBl. I 2026 Nr. 156, ergänzt um die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform. Die neuen Produkte (Altersvorsorgedepot inklusive Standarddepot sowie Garantieprodukte) können ab dem 01.01.2027 angeboten werden. Produkt- und anbieterabhängige Details sowie Sonderfälle, etwa bei Gesellschafter-Geschäftsführern, sind weiterhin individuell zu prüfen. Alle Angaben zu Zulagen und Förderwerten sind Orientierungswerte und vor Vertragsschluss verbindlich zu prüfen.