FÜR HAUSVERWALTER & EIGENTÜMER

Versicherungsmakler für Hausverwalter: Unterversicherung, Regress und Elementar gezielt steuern

Sie verwalten Millionenwerte und haben täglich Zeitdruck. Wir fungieren als Ihr externes Versicherungs-Backoffice: Von der Bestandsaufnahme über die schriftlich nachvollziehbare Dokumentation bis zur Schadenbegleitung. Weniger Haftungsrisiko, mehr Entlastung.

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Unikat Versicherungsmakler GmbH ist ein Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft. Wir betreuen Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland. Unser Fokus liegt auf Versicherungskonzepten für Immobilienbestände, Bestandsprüfungen und Schadenbegleitung vor Ort.

Weniger Haftungsstress in der Verwaltung

Bestands-Checks, saubere Dokumentation und klare Schadenprozesse.

Unterversicherung & Daten

Wir bereinigen Ihre Bestandsdaten und etablieren klare Trigger für Modernisierungen. Der Index berücksichtigt Baukostenentwicklungen. Bauliche Änderungen erfassen wir zusätzlich, damit die Vertragsgrundlagen zum tatsächlichen Bestand passen.

Elementar & Beirat

Wir machen komplexe Themen entscheidungsfähig. Sie erhalten beschlussfertige Vorlagen, um Haftung von Kosten sauber zu trennen.

Schaden-Backoffice

Schluss mit Regress nach Bauchgefühl. Wir klären Ansprüche anhand von Vertrag, Bedingungen und Schadenbild und übernehmen die Kommunikation mit Versicherern.

Ihr Partner vor Ort – auch für überregionale Verwalter

Sie verwalten Bestände in Rostock oder Mecklenburg-Vorpommern, haben Ihren Sitz aber in Hamburg, Berlin oder Lübeck? Wir sind Ihr verlängerter Arm vor Ort. Wir übernehmen die Schadenbesichtigung und Koordination mit Sanierern in der Region, wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können. So sichern Sie Ihre Bestände in Norddeutschland, ohne Reisezeit zu investieren.

Seit 1991 in Rostock – mehr über Unikat

Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser und Mischbestände

Für Hausverwaltungen, die Bestände mit mehreren Eigentümern und Nutzungsarten verwalten, reichen Standardlösungen häufig nicht aus. Unterschiedliche Gebäudealter, Wohn- und Gewerbeeinheiten, Modernisierungen oder besondere Nutzungen verändern den Versicherungsbedarf.

Wir prüfen, ob Versicherungssummen, Flächenangaben, Baujahr, Nutzung und Deckungsbausteine zum tatsächlichen Bestand passen. So werden Lücken, Überschneidungen und mögliche Unterversicherungsrisiken frühzeitig sichtbar.

Unterversicherungsschutz und Bestandsprüfung

Steigende Baukosten, ungemeldete Modernisierungen und veraltete Objektangaben gehören zu den häufigsten Ursachen für Unterversicherung. Eine regelmäßige Bestandsprüfung hilft, Wiederherstellungswerte, Flächenangaben und Vertragsgrundlagen nachvollziehbar zu halten.

Vereinfachtes Beispiel: Unterversicherungslücke

Tatsächlicher Wiederherstellungswert 100 %
Versicherte Summe (Beispiel) ca. 75 %

Liegt die versicherte Summe unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert, kann der Versicherer die Entschädigungsleistung anteilig kürzen. Tatsächliche Regelungen hängen vom jeweiligen Vertrag und einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht ab.

Elementarschadenversicherung für Immobilienbestände in Mecklenburg-Vorpommern

Sturm, Starkregen, Rückstau und Überschwemmung können auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Gebäudeschäden verursachen. Elementarschäden sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht automatisch enthalten. Für Hausverwaltungen ist deshalb wichtig, ob und wie Elementar- und Rückstauschäden im Vertrag geregelt sind.

Für WEG-Verwalter spielt zusätzlich die Beschluss- und Dokumentationsseite eine Rolle: Wenn Eigentümer über Elementarschutz entscheiden, sollte die Grundlage nachvollziehbar vorbereitet und dokumentiert sein.

Sturm

Dach, Fassade, lose Gebäudeteile

Starkregen

Wasser kann auch abseits klassischer Überschwemmungsgebiete eindringen

Rückstau

Keller, Technikräume, Gemeinschaftseigentum

Überschwemmung

Prüfung, ob Elementarbaustein im Vertrag eingeschlossen ist

Rückstau und Überschwemmung im Mehrfamilienhaus

Rückstauschäden betreffen häufig Keller, Technikräume oder Gemeinschaftseigentum. Entscheidend ist, ob Rückstau im Vertrag mitversichert ist und welche Obliegenheiten gelten, zum Beispiel Rückstausicherungen oder Wartungspflichten.

Welche Versicherungen sind für Hausverwaltungen besonders wichtig?

Hausverwaltungen tragen für Bestand und eigene Tätigkeit verschiedene Risiken. Welche Versicherungen sinnvoll sind, hängt von Tätigkeitsart, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Absicherungsbereiche:

Risiko / Situation Absicherung
Fehler in Verwaltung, Fristen, Abrechnung Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter
Personen- oder Sachschäden aus eigener Tätigkeit Betriebshaftpflicht
Schäden am Gebäude (Feuer, Leitungswasser, Sturm) Gebäudeversicherung
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau Elementarschadenbaustein
Vermögensdelikte / Untreue Vertrauensschadenversicherung
Cyberangriff / Datenverlust Cyberversicherung
Geschäftsführungs- oder Organhaftung D&O (Directors & Officers), sofern relevant

Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden. Gerne prüfen wir Ihren Bestand im 3-Objekte-Check.

Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter und WEG-Verwaltungen

Für Hausverwalter und WEG-Verwalter können sich aus der Verwaltungstätigkeit Vermögensschadenrisiken ergeben. Die Vermögensschadenhaftpflicht – kurz VSH – kann vor finanziellen Folgen bestimmter beruflicher Fehler schützen, wenn Dritte daraus einen Vermögensschaden geltend machen.

Tätigkeit Typisches Risiko Prüfpunkt VSH
WEG-Verwaltung Fehlerhafte Jahresabrechnung, Fristversäumnis WEG-Verwaltung als versicherter Tätigkeitsbereich
Mietverwaltung Fehler bei Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung Tätigkeitsumfang, Sublimits
Baukoordination Auftragsvergabe, Überwachung Ob explizit mitversichert
Kaufm. Verwaltung Beschlussdurchführung, Buchhaltung Deckungssumme und Ausschlüsse

Was die VSH abdecken kann – und wo Grenzen liegen

Typische Prüfpunkte sind fehlerhafte Abrechnungen, Fristversäumnisse, Beschlussumsetzung, Instandhaltungsorganisation oder Pflichtverletzungen in der Verwaltung. Ob ein konkreter Fall versichert ist, hängt immer vom jeweiligen Vertrag und vom Sachverhalt ab.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Rahmenverträge für Hausverwaltungen

Wer mehrere Objekte verwaltet, benötigt klare Abläufe und möglichst einheitliche Standards. Rahmenverträge können dabei helfen, Gebäude- und Haftpflichtrisiken über mehrere Objekte hinweg strukturierter zu steuern.

Der Vorteil liegt nicht nur in der Prämie. Wichtiger sind oft einheitliche Bedingungen, klare Ansprechpartner, geregelte Meldeprozesse und eine bessere Übersicht über den gesamten Bestand.

Einzelverträge vs. Rahmenvertrag

Einzelverträge

  • Unterschiedliche Bedingungswerke
  • Verschiedene Laufzeiten
  • Kein einheitlicher Meldeprozess
  • Getrennte Ansprechpartner

Rahmenvertrag

  • Einheitliche Bedingungen
  • Klare Laufzeit-Struktur
  • Geregelter Meldeprozess
  • Fester Ansprechpartner

Ob ein Rahmenvertrag passt, hängt von Bestand, Schadenverlauf, Versicherbarkeit und gewünschtem Leistungsniveau ab.

Schadenbegleitung für Hausverwaltungen

Im Schadenfall brauchen Hausverwaltungen schnelle Rückmeldung, klare Zuständigkeiten und eine saubere Kommunikation mit Eigentümern, Beiräten, Sanierern und Versicherern. Wir unterstützen bei der Schadenmeldung, koordinieren die Abstimmung mit dem Versicherer und begleiten die weitere Bearbeitung.

Für Verwalter mit Beständen in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern kann die Vor-Ort-Nähe ein praktischer Vorteil sein: Wir können Schäden einordnen, Unterlagen strukturieren und bei Bedarf die nächsten Schritte mit den Beteiligten abstimmen.

Mehr zur Schadenbegleitung und Schadenmeldung

Spezialschutz für Mietverwaltungen

Mietnomaden & Vandalismus

Sanierungskosten und Mietausfall bei "Messie-Schäden" oder böswilliger Beschädigung.

Unbemerkte Todesfälle

Je nach Konzept können Kosten für Desinfektion und Renovierung bis 10.000 € mitversichert sein.

Verlängerter Mietausfall-Ersatz

Je nach Konzept kann ein verlängerter Mietausfall-Ersatz, zum Beispiel bis zu 36 Monate, vereinbart sein. Viele Standardverträge sehen kürzere Haftzeiten vor.

Bei größeren Schäden koordinieren wir die Abstimmung zwischen Verwaltung, Versicherer, Gutachter und Sanierern. Ziel ist ein klarer Ablauf statt zusätzlicher Arbeit für die Verwaltung.

Unser Prozess

Von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung – strukturiert und nachvollziehbar.

  • Daten-Check: Objektliste, Flächen und Wertermittlung prüfen.
  • Risiko-Audit: Unterversicherung und Elementar-Lücken schließen.
  • Abstimmung: Schriftliche Bestätigungen statt mündlicher Zusagen.
  • Kurzreport: Vorlagenfähig für Beirat und Eigentümerversammlung.
  • Betrieb: Jährlicher Review und laufende Schadenbegleitung.

Die häufigsten Haftungsfallen in der Immobilienverwaltung vermeiden

Vermeiden Sie teure Regressansprüche und Zeitverlust. Unser Leitfaden für Profi-Verwalter.

Unterversicherung: Checkliste zu Wert 1914, gleitendem Neuwert, Modernisierungen und unterstützender Gebäudewertermittlung mit SkenData/Wert14
Regressverzicht: Musterprozess für die Abstimmung mit Versicherern
Beiratsschutz: Kostenrisiko bei persönlicher Haftung minimieren

Hinweis: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und Risikoprävention. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und der individuellen Vereinbarung.

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Häufige Fragen von Hausverwaltern

Welche Versicherungen braucht eine Hausverwaltung?

Der Versicherungsbedarf hängt von Tätigkeit, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab. Typische Absicherungsbereiche sind:

  • Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter – für berufliche Fehler wie Fristversäumnisse, fehlerhafte Abrechnungen oder Pflichtverletzungen in der Verwaltung
  • Betriebshaftpflicht – für Personen- und Sachschäden aus der eigenen Tätigkeit
  • Gebäudeversicherung – für die verwalteten Objekte (Feuer, Leitungswasser, Sturm)
  • Elementarschadenbaustein – für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
  • Je nach Bestand sinnvoll: Vertrauensschadenversicherung, D&O, Cyberversicherung, Rechtsschutz oder weitere Bausteine

Hinweis: Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hausverwalter gesetzlich vorgeschrieben?

Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter benötigen für die Erlaubnis nach § 34c GewO grundsätzlich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Gemeint ist dabei insbesondere die Absicherung beruflicher Vermögensschäden aus der Verwaltertätigkeit, zum Beispiel bei WEG- oder Mietverwaltungen für Dritte. Davon zu unterscheiden sind weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Cyberversicherung. Die konkrete Einordnung sollte anhand der Tätigkeit und Unternehmensstruktur geprüft werden. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt nach § 15 MaBV bei 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. In der Praxis sollte geprüft werden, ob diese Mindestsummen zum tatsächlichen Verwaltungsbestand passen.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was kostet eine Versicherung für Hausverwaltungen?

Eine pauschale Aussage ist hier nicht seriös möglich. Die Kosten hängen ab von Anzahl der Einheiten und Objekte, Tätigkeitsumfang und Verwaltungsart, gewünschten Versicherungssummen und Bausteinen sowie dem bisherigen Schadenverlauf. Ob ein Rahmenvertrag sinnvoll ist, spielt ebenfalls eine Rolle. Im 3-Objekte-Check erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Bestand.

Was tun bei einem Wasserschaden im verwalteten Objekt?

Schaden begrenzen, dokumentieren und betroffene Parteien informieren. Den zuständigen Versicherungsvertrag prüfen und Versicherer bzw. Makler einschalten. Wir unterstützen bei Einordnung, Schadenmeldung, Unterlagenaufbereitung und Abstimmung mit Versicherern und Sanierern. Mehr zur Schadenbegleitung.

Wie schnell darf ich Reparaturen beauftragen?

In passenden Rahmenverträgen kann eine Sofort-Regie für Kleinschäden bis 5.000 € vereinbart sein. Dadurch können Hausverwaltungen bestimmte Schäden schneller bearbeiten. Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Was passiert, wenn ich ein Objekt irrtümlich nicht gemeldet habe?

Fehler passieren – deshalb enthalten unsere Konzepte eine Vorsorge-Versicherung. In passenden Konzepten können nicht gemeldete Gebäude oder neue Anbauten bis zur nächsten Meldung, maximal 12 Monate, bis zu einer Summe von 3 Mio. € mitversichert sein. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.

Haftet der Verwaltungsbeirat persönlich für Fehlentscheidungen?

Für Beiräte können sich je nach Einzelfall persönliche Haftungsrisiken ergeben. In passenden Rahmenkonzepten kann die persönliche Haftpflicht ehrenamtlicher Beiräte mitversichert werden. Ein klares Argument für Sie, um neue Beiräte zu gewinnen.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Wie funktioniert der Wechsel, wenn noch alte Verträge laufen?

Wir nutzen die Konditionsdifferenzdeckung. Eine Konditionsdifferenzdeckung kann bestimmte Leistungslücken des bestehenden Vertrags bereits vor dem Hauptbeginn schließen. Umfang und Zeitraum hängen vom jeweiligen Konzept ab.

Zahlt die Versicherung auch bei Leckortung ohne Rohrbruch?

Je nach Konzept ja. Ein häufiger Streitpunkt ist die Rechnung für die Leckortung, wenn kein versicherter Schaden gefunden wird. Je nach Konzept können diese Kosten bis 1.000 € mitversichert sein.

Gibt es spezielle Leistungen für die Mietverwaltung?

Ja, je nach Konzept. Wir haben Bausteine wie den Mietnomaden-Schutz, die Kostenübernahme bei unbemerkten Todesfällen (bis 10.000 €) und einen verlängerten Mietausfall-Ersatz von bis zu 36 Monaten integriert.

Sind moderne Anlagen wie Wallboxen und Wärmepumpen abgedeckt?

Je nach Konzept können fest installierte Wallboxen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen mitversichert sein. Wir prüfen, ob solche Anlagen im jeweiligen Vertrag ausreichend berücksichtigt sind.

Warum droht Unterversicherung trotz Indexanpassung?

Weil Modernisierungen oft nicht gemeldet werden. Der Index deckt Inflation ab, nicht Datenfehler oder Umbauten.

Brauchen wir Elementarschutz oder reicht ein Beschluss dagegen?

Ein passender Elementarschutz sollte geprüft werden. Wenn die WEG ablehnt, liefert eine dokumentierte Entscheidungsvorlage eine schriftlich nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.

Wer ist Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung, die WEG oder der Verwalter?

Bei WEG-Objekten ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vertragspartnerin der Gebäudeversicherung. Die Verwaltung organisiert und betreut den Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Aufgaben. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Vertrag, der Vollmacht und den Beschlüssen der Gemeinschaft ab.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist im Schadenfall Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum?

Bei WEG-Schäden muss geklärt werden, ob Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder beides betroffen ist. Das ist wichtig für Zuständigkeit, Kostenverteilung und die richtige Schadenmeldung. Wir unterstützen bei der versicherungsseitigen Einordnung. Eine rechtliche Bewertung ersetzt das nicht.

Was bringt der 3-Objekte-Check konkret?

Wir prüfen drei echte Fälle aus Ihrem Bestand. Sie sehen sofort schwarz auf weiß, wo Handlungsbedarf besteht – unverbindlich.

3-Objekte-Check

Der 3-Objekte-Check: Testen Sie uns

Geben Sie uns drei Objekte zum Test. Wir prüfen exemplarisch auf Lücken bei Unterversicherung, Elementarschutz und Regress. Sie erhalten einen klaren Kurzreport statt Bauchgefühl.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Versicherungsschutz und Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen. Aussagen zu Regress, Elementar oder Haftung sind produktabhängig.