Welche Versicherungen braucht eine Hausverwaltung?
Der Versicherungsbedarf hängt von Tätigkeit, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab. Typische Absicherungsbereiche sind:
- Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter – für berufliche Fehler wie Fristversäumnisse, fehlerhafte Abrechnungen oder Pflichtverletzungen in der Verwaltung
- Betriebshaftpflicht – für Personen- und Sachschäden aus der eigenen Tätigkeit
- Gebäudeversicherung – für die verwalteten Objekte (Feuer, Leitungswasser, Sturm)
- Elementarschadenbaustein – für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
- Je nach Bestand sinnvoll: Vertrauensschadenversicherung, D&O, Cyberversicherung, Rechtsschutz oder weitere Bausteine
Hinweis: Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden.
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hausverwalter gesetzlich vorgeschrieben?
Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter benötigen für die Erlaubnis nach § 34c GewO grundsätzlich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Gemeint ist dabei insbesondere die Absicherung beruflicher Vermögensschäden aus der Verwaltertätigkeit, zum Beispiel bei WEG- oder Mietverwaltungen für Dritte. Davon zu unterscheiden sind weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Cyberversicherung. Die konkrete Einordnung sollte anhand der Tätigkeit und Unternehmensstruktur geprüft werden. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt nach § 15 MaBV bei 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. In der Praxis sollte geprüft werden, ob diese Mindestsummen zum tatsächlichen Verwaltungsbestand passen.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was kostet eine Versicherung für Hausverwaltungen?
Eine pauschale Aussage ist hier nicht seriös möglich. Die Kosten hängen ab von Anzahl der Einheiten und Objekte, Tätigkeitsumfang und Verwaltungsart, gewünschten Versicherungssummen und Bausteinen sowie dem bisherigen Schadenverlauf. Ob ein Rahmenvertrag sinnvoll ist, spielt ebenfalls eine Rolle. Im 3-Objekte-Check erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Bestand.
Was tun bei einem Wasserschaden im verwalteten Objekt?
Schaden begrenzen, dokumentieren und betroffene Parteien informieren. Den zuständigen Versicherungsvertrag prüfen und Versicherer bzw. Makler einschalten. Wir unterstützen bei Einordnung, Schadenmeldung, Unterlagenaufbereitung und Abstimmung mit Versicherern und Sanierern. Mehr zur Schadenbegleitung.
Wie schnell darf ich Reparaturen beauftragen?
In passenden Rahmenverträgen kann eine Sofort-Regie für Kleinschäden bis 5.000 € vereinbart sein. Dadurch können Hausverwaltungen bestimmte Schäden schneller bearbeiten. Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Was passiert, wenn ich ein Objekt irrtümlich nicht gemeldet habe?
Fehler passieren – deshalb enthalten unsere Konzepte eine Vorsorge-Versicherung. In passenden Konzepten können nicht gemeldete Gebäude oder neue Anbauten bis zur nächsten Meldung, maximal 12 Monate, bis zu einer Summe von 3 Mio. € mitversichert sein. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Haftet der Verwaltungsbeirat persönlich für Fehlentscheidungen?
Für Beiräte können sich je nach Einzelfall persönliche Haftungsrisiken ergeben. In passenden Rahmenkonzepten kann die persönliche Haftpflicht ehrenamtlicher Beiräte mitversichert werden. Ein klares Argument für Sie, um neue Beiräte zu gewinnen.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Wie funktioniert der Wechsel, wenn noch alte Verträge laufen?
Wir nutzen die Konditionsdifferenzdeckung. Eine Konditionsdifferenzdeckung kann bestimmte Leistungslücken des bestehenden Vertrags bereits vor dem Hauptbeginn schließen. Umfang und Zeitraum hängen vom jeweiligen Konzept ab.
Zahlt die Versicherung auch bei Leckortung ohne Rohrbruch?
Je nach Konzept ja. Ein häufiger Streitpunkt ist die Rechnung für die Leckortung, wenn kein versicherter Schaden gefunden wird. Je nach Konzept können diese Kosten bis 1.000 € mitversichert sein.
Gibt es spezielle Leistungen für die Mietverwaltung?
Ja, je nach Konzept. Wir haben Bausteine wie den Mietnomaden-Schutz, die Kostenübernahme bei unbemerkten Todesfällen (bis 10.000 €) und einen verlängerten Mietausfall-Ersatz von bis zu 36 Monaten integriert.
Sind moderne Anlagen wie Wallboxen und Wärmepumpen abgedeckt?
Je nach Konzept können fest installierte Wallboxen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen mitversichert sein. Wir prüfen, ob solche Anlagen im jeweiligen Vertrag ausreichend berücksichtigt sind.
Warum droht Unterversicherung trotz Indexanpassung?
Weil Modernisierungen oft nicht gemeldet werden. Der Index deckt Inflation ab, nicht Datenfehler oder Umbauten.
Brauchen wir Elementarschutz oder reicht ein Beschluss dagegen?
Ein passender Elementarschutz sollte geprüft werden. Wenn die WEG ablehnt, liefert eine dokumentierte Entscheidungsvorlage eine schriftlich nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.
Wer ist Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung, die WEG oder der Verwalter?
Bei WEG-Objekten ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vertragspartnerin der Gebäudeversicherung. Die Verwaltung organisiert und betreut den Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Aufgaben. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Vertrag, der Vollmacht und den Beschlüssen der Gemeinschaft ab.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was ist im Schadenfall Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum?
Bei WEG-Schäden muss geklärt werden, ob Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder beides betroffen ist. Das ist wichtig für Zuständigkeit, Kostenverteilung und die richtige Schadenmeldung. Wir unterstützen bei der versicherungsseitigen Einordnung. Eine rechtliche Bewertung ersetzt das nicht.
Was bringt der 3-Objekte-Check konkret?
Wir prüfen drei echte Fälle aus Ihrem Bestand. Sie sehen sofort schwarz auf weiß, wo Handlungsbedarf besteht – unverbindlich.