Immobilien in guten Händen
Professionell verwaltet und passend versichert
Unikat bietet Ihnen als Genossenschaft, Hausverwaltung, Hotel, Real Estate, Gewerbezentrum individuelle und umfassende Konzepte, die finanzielle Folgen von Schäden an Gebäuden und gegen Ertragsausfälle absichern. Damit bieten wir maßgeschneiderten Schutz, der dem Bedarf von Investoren entspricht: von Haftpflichtbausteinen über die Absicherung von Elementarschäden oder politischen Risiken bis hin zur Allgefahrenversicherung.
Wir unterstützen Sie bei:
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Haftpflicht (Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung, Öltanks/Gewässer Schadenhaftpflicht, Fotovoltaikanlagen)
Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“. Sie haften für Schäden also ungeachtet dessen, ob Sie eine Schuld triff oder nicht. Auf der sicheren Seite ist der Vermieter immer mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie kommt für die Schäden auf, die anderen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen.
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Gebäudeversicherung
Schäden an einer vermieteten Immobilie sind immer ärgerlich. Die Reparatur verursacht nicht eingeplante Kosten und schmälert den Ertrag aus der Vermietung. Gut also, wenn Schäden über eine Versicherung abgedeckt sind, die für diese Kosten aufkommt. Für ein Gebäude ist daher eine Gebäudeversicherung die absolute Pflichtversicherung.
Wir unterstützen Sie bei der Gebäudewertermittlung mittels künstlicher Intelligenz.
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Probleme mit Mietern
Neben Sachschäden, die ein Mieter verursacht, kann auch der Mietausfall durch den Mieter selbst verursacht werden. Hat man es mit Mietnomaden zu tun und ein Mieter verschwindet ohne Vorwarnung, bleibt der Vermieter auf den Mietschulden und/oder dem angesammelten Unrat sitzen. Auch diese Gefahr ist absicherbar.
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Rechtliche Auseinandersetzung
Generell laufen Sie als Vermieter schnell Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Streitigkeiten um die Nebenkostenabrechnung oder über den Umfang der Renovierungsarbeiten nach Auszug des Mieters sind nicht ungewöhnlich und nehmen immer mehr zu. Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, die beim Anwalt und vor Gericht entstehen. Auch die sehr hohen Kosten einer Wohnungsräumung werden von solch einem Versicherungsvertrag übernommen. Ebenso, wenn sich Nachbarn über einen der Mieter beschweren. Guter Rat ist gerade im Rechtlichen meist teuer. Sie sollten daher auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht verzichten.
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Vermögensschaden- und Betriebs-Haftpflichtversicherung für Immobilienverwalter
Können Sie Ihre Kunden mit einem falschen Rat finanziell schädigen? Wenn ja, sichern Sie sich und Ihre Existenz mit unserer Vermögensschaden-Haftpflicht gegen mögliche Schadensersatzansprüche ab.
Unternehmen des Immobiliensektors, zum Beispiel Makler und Verwalter von privat, gewerblich und freiberuflich genutzten Immobilien sowie Wohnungseigentumsverwalter gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) benötigen seit dem 01.03.2019 nach Verabschiedung des Gesetzes zur Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Schäden an Personen oder an fremdem Eigentum werden von der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung jedoch nicht abgedeckt. Zur Absicherung dieser Risiken muss zusätzlich ein Modul der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einen effizienten Rundumschutz finden Immobilienverwalter unter der Bezeichnung der Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung kombiniert beide Module zu einem Paket und bietet eine ausreichende Absicherung sowohl bei Vermögensschäden als auch Personen- und Sachschäden.


Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“. Sie haften für Schäden also ungeachtet dessen, ob Sie eine Schuld triff oder nicht. Auf der sicheren Seite ist der Vermieter immer mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie kommt für die Schäden auf, die anderen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen. Schäden an einer vermieteten Immobilie sind immer ärgerlich. Die Reparatur verursacht nicht eingeplante Kosten und schmälert den Ertrag aus der Vermietung. Gut also, wenn Schäden über eine Versicherung abgedeckt sind, die für diese Kosten aufkommt. Für ein Gebäude ist daher eine Gebäudeversicherung die absolute Pflichtversicherung. Neben Sachschäden, die ein Mieter verursacht, kann auch der Mietausfall durch den Mieter selbst verursacht werden.
Hat man es mit Mietnomaden zu tun und ein Mieter verschwindet ohne Vorwarnung, bleibt der Vermieter auf den Mietschulden und/oder dem angesammelten Unrat sitzen. Auch diese Gefahr ist absicherbar. Generell laufen Sie als Vermieter schnell Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Streitigkeiten um die Nebenkostenabrechnung oder über den Umfang der Renovierungsarbeiten nach Auszug des Mieters sind nicht ungewöhnlich und nehmen immer mehr zu. Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, die beim Anwalt und vor Gericht entstehen. Auch die sehr hohen Kosten einer Wohnungsräumung werden von solch einem Versicherungsvertrag übernommen. Ebenso, wenn sich Nachbarn über einen der Mieter beschweren. Guter Rat ist gerade im Rechtlichen meist teuer. Sie sollten daher auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht verzichten.


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