FÜR HAUSVERWALTUNGEN

Versicherungsmakler für Hausverwaltungen in Rostock und MV

Fester persönlicher Ansprechpartner, strukturierte Bestandsprüfung und aktive Begleitung im Schadenfall – für Hausverwaltungen in Rostock, MV und Norddeutschland.

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Seit 1991 in Rostock
ISO 9001 zertifiziert
Mitglied im VEMA-Verbund

Warum Hausverwaltungen mit Unikat arbeiten

Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Hausverwaltungen und Immobilienwirtschaft in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland.

Fester Betreuer. Feste Vertretung.

Jede Hausverwaltung hat einen persönlichen Betreuer und einen fest benannten Stellvertreter – mit direkter Erreichbarkeit statt wechselnder Sachbearbeiter.

Versicherungswert und Markt werden neu geprüft

Bei Neueindeckung stoßen wir eine SkenData-Wertermittlung an, bei komplexen Sonderobjekten zusätzlich eine fachliche Bewertung. Ein guter bestehender Vertrag darf bestehen bleiben.

Offene Schadenpunkte werden aktiv nachgehalten

Wiedervorlage, Abstimmung mit Versicherer und Sachverständigem sowie Regiekostenprüfung nach Abschluss – bei großen, komplexen oder strittigen Schäden mit Eskalation an die Geschäftsleitung.

Besonders für wachsende Hausverwaltungen, die feste Ansprechpartner und strukturierte Versicherungsprozesse suchen.

Persönlich betreut – mit fester Vertretung

Diese Kundenbetreuer:innen sind auf Gewerbe- und Immobilienversicherung spezialisiert.

Klaus Patzelt

Klaus Patzelt

Kundenbetreuer, Prokurist · Gewerbe, Immobilien & Flotten

0381 669193-13
Marion Grieger

Marion Grieger

Kundenbetreuerin · Gewerbe, Immobilien & Flotten

0381 669193-14
Daniela Wendt

Daniela Wendt

Kundenbetreuerin · Gewerbe- & Immobilienversicherung

0381 669193-21

Aus unserer Arbeit mit Hausverwaltungen

Drei anonymisierte Beispiele aus unserer täglichen Praxis – ohne Namen, Adressen oder Vertragsdetails.

Wenn Bestandsprüfung nicht automatisch Wechsel bedeutet

Ausgangslage: Für ein neu übernommenes Objekt zeigte eine Wertermittlung eine deutliche Unterversicherung gegenüber der bisherigen Summe.

Unser Beitrag: Wir haben die Versicherungssumme korrigiert und anschließend den Markt geprüft – wie bei jeder Bestandsübernahme.

Ergebnis: Der bestehende Versicherer blieb weiterhin die passende Lösung. Bestandsprüfung heißt bei uns nicht automatisch Versichererwechsel.

Wenn ein Schaden ins Stocken gerät

Ausgangslage: Bei einem größeren Leitungswasserschaden waren sich der Sachverständige des Versicherers und der Sanierungsbetrieb uneinig über eine mögliche Schimmelbildung.

Unser Beitrag: Wir haben ein persönliches Gespräch aller Beteiligten organisiert, um Nachweise und weitere Schritte direkt abzustimmen.

Ergebnis: Statt weiterer Verzögerung gab es klare nächste Schritte, der Sanierungsprozess wurde spürbar beschleunigt.

Wenn Standardwertermittlung an ihre Grenzen stößt

Ausgangslage: Ein neu übernommenes, denkmalgeschütztes Objekt hatte eine komplexe Gebäudestruktur – die bisherige Versicherungssumme war nicht mehr nachvollziehbar dokumentiert.

Unser Beitrag: Eine standardisierte Wertermittlung reichte fachlich nicht aus. Wir haben einen spezialisierten Sachverständigen organisiert und die Besichtigung persönlich begleitet.

Ergebnis: Der Versicherungswert basiert jetzt auf einer nachvollziehbaren fachlichen Grundlage.

So arbeiten wir mit Ihrer Hausverwaltung zusammen

Typische Situationen aus dem Alltag einer Hausverwaltung – und wie wir sie strukturiert begleiten.

Neue Hausverwaltung wechselt zu uns

Nach dem Maklermandat sichten wir Objektliste und bestehende Unterlagen, zeigen die Betreuungsübernahme bei den Versicherern an und stimmen die Empfehlung mit Ihnen ab.

Neues Objekt kommt hinzu

Ein Objekt, ein Vorgang: Sie liefern die verfügbaren Daten, wir fordern fehlende Unterlagen an, stoßen bei Bedarf eine Wertermittlung an und vergleichen den Markt.

Am Objekt verändert sich etwas

Sanierung, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Nutzungsänderung: Wir prüfen risikorelevante Veränderungen und passen den Versicherungsschutz bei Bedarf an.

Ein Schaden tritt ein

Ihr fester Betreuer übernimmt, prüft Deckung und Sofortmaßnahmen und hält den Vorgang über Wiedervorlage nach – bei größeren oder komplexen Schäden auch persönlich vor Ort.

Schaden wird abgeschlossen

Nach Abschluss der Positionen prüfen wir, ob nach Ihrem Konzept Regiekosten geltend gemacht werden können, und begleiten die Einreichung beim Versicherer.

So läuft die Schadenbegleitung im Detail ab

Von der Meldung bis zum Abschluss begleitet Sie Ihr fester Betreuer persönlich.

1

Schadenmeldung

Ihr persönlicher Betreuer übernimmt direkt.

2

Einordnung

Deckung, Selbstbehalt und Sofortmaßnahmen werden geprüft.

3

Abstimmung

Kommunikation mit Versicherer, ggf. Sachverständigem und Sanierern.

4

Nachhalten

Wiedervorlage sichert offene Positionen bis zur Erledigung.

5

Abschluss

Rechnungen, Kostenpositionen und mögliche Regiekosten werden geprüft.

Groß oder komplex? Bei erwarteter Schadenhöhe über 50.000 € oder bei komplexen bzw. strittigen Schadenverläufen wird die Geschäftsleitung eingebunden – bei größeren oder komplexen Fällen begleiten wir die Besichtigung insbesondere auch persönlich vor Ort. Kommunikationspartner ist dabei grundsätzlich Ihre Hausverwaltung – nicht standardmäßig Eigentümer, Mieter oder Beirat direkt.

Regiekosten im Blick

Je nach Vertrag können Regiekosten den eigenen Bearbeitungsaufwand der Hausverwaltung im Schadenfall betreffen. Nach Abschluss prüfen wir, ob und unter welchen Voraussetzungen diese nach dem konkreten Versicherungskonzept geltend gemacht werden können.

Mehr zur Schadenmeldung  ·  Seit 1991 in Rostock – mehr über Unikat

Was passiert beim Wechsel zu Unikat?

Gerade bei größerem Bestand mit bestehendem Makler ist Klarheit über den Ablauf wichtig – deshalb drei klar getrennte Bereiche.

Sie liefern

  • Objektliste
  • vorhandene Policen / Beitragsunterlagen
  • bekannte Objekt- und Schadeninformationen

Wir übernehmen

  • fehlende Versicherungsunterlagen anfordern
  • Versicherungswerte prüfen
  • Bestand strukturieren
  • Rahmenkonzept bzw. Einzelobjekte beurteilen
  • Marktvergleich und Empfehlung abstimmen

Was nicht automatisch passiert

  • kein pauschaler Versichererwechsel
  • keine Umdeckung nur wegen des Maklerwechsels
  • bestehende gute Verträge können bestehen bleiben
Konditionsdifferenzdeckung: Bestehende Verträge müssen für einen Maklerwechsel nicht automatisch gekündigt werden. Wo es fachlich sinnvoll ist, prüfen wir, ob eine Konditionsdifferenzdeckung für die Übergangsphase in Betracht kommt. Umfang und Zeitraum hängen vom jeweiligen Konzept ab.
3-Objekte-Check

Der 3-Objekte-Check: Testen Sie uns unverbindlich

Sie geben uns

Drei reale Objekte bzw. Vertragsinformationen aus Ihrem Bestand.

Wir prüfen

Wertermittlung, Vertragsgrundlagen, mögliche Unterversicherung und erkennbare Auffälligkeiten.

Sie erhalten

Eine nachvollziehbare Einschätzung mit konkreten Handlungsfeldern – ausdrücklich auch die Aussage: kein Änderungsbedarf. Der Check führt nicht automatisch zu einer Umdeckung.

Nach Ihrer Anfrage stimmen wir kurz ab, welche Policen und Objektdaten wir für die drei Beispielobjekte benötigen. Die Unterlagen können Sie anschließend über den vereinbarten Weg bereitstellen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Fachwissen für Hausverwaltungen

Die wichtigsten Themen im Detail – bei Bedarf öffnen.

Gebäudeversicherung & Wertermittlung Wie wir Objektdaten, Versicherungswert und mögliche Unterversicherungsrisiken prüfen.

Für Hausverwaltungen, die Bestände mit mehreren Eigentümern und Nutzungsarten verwalten, reichen Standardlösungen häufig nicht aus. Wir prüfen, ob Versicherungssummen, Flächenangaben, Baujahr, Nutzung und Deckungsbausteine zum tatsächlichen Bestand passen.

Steigende Baukosten, ungemeldete Modernisierungen und veraltete Objektangaben gehören zu den häufigsten Ursachen für Unterversicherung. Fest installierte Wallboxen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen prüfen wir gesondert, ob sie im jeweiligen Vertrag ausreichend berücksichtigt sind.

Vereinfachtes Beispiel: Unterversicherungslücke

Tatsächlicher Wiederherstellungswert 100 %
Versicherte Summe (Beispiel) ca. 75 %

Liegt die versicherte Summe unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert, kann der Versicherer die Entschädigungsleistung anteilig kürzen. Tatsächliche Regelungen hängen vom jeweiligen Vertrag und einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht ab.

Fehler passieren – deshalb enthalten unsere Konzepte eine Vorsorge-Versicherung: In passenden Konzepten können nicht gemeldete Gebäude oder neue Anbauten bis zur nächsten Meldung, maximal 12 Monate, bis zu einer Summe von 3 Mio. € mitversichert sein. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.

Elementarschutz Sturm, Starkregen, Rückstau und Überschwemmung: was üblicherweise mitversichert werden kann.

Sturm, Starkregen, Rückstau und Überschwemmung können auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Gebäudeschäden verursachen. Elementarschäden sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht automatisch enthalten. Für WEG-Verwalter spielt zusätzlich die Beschluss- und Dokumentationsseite eine Rolle: Wenn Eigentümer über Elementarschutz entscheiden, sollte die Grundlage nachvollziehbar vorbereitet und dokumentiert sein – lehnt die WEG ab, liefert eine dokumentierte Entscheidungsvorlage eine schriftlich nachvollziehbare Grundlage.

Sturm

Dach, Fassade, lose Gebäudeteile

Starkregen

Wasser kann auch abseits klassischer Überschwemmungsgebiete eindringen

Rückstau

Keller, Technikräume, Gemeinschaftseigentum

Überschwemmung

Prüfung, ob Elementarbaustein im Vertrag eingeschlossen ist

Rückstauschäden betreffen häufig Keller, Technikräume oder Gemeinschaftseigentum. Entscheidend ist, ob Rückstau im Vertrag mitversichert ist und welche Obliegenheiten gelten, zum Beispiel Rückstausicherungen oder Wartungspflichten. Je nach Konzept sind auch Kosten für eine Leckortung ohne gefundenen Rohrbruch bis 1.000 € mitversichert – ein häufiger Streitpunkt.

Welche Versicherungen Hausverwaltungen typischerweise prüfen sollten Überblick der wichtigsten Absicherungsbereiche für Hausverwaltungen.

Hausverwaltungen tragen für Bestand und eigene Tätigkeit verschiedene Risiken. Welche Versicherungen sinnvoll sind, hängt von Tätigkeitsart, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab.

Risiko / Situation Absicherung
Fehler in Verwaltung, Fristen, Abrechnung Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter
Personen- oder Sachschäden aus eigener Tätigkeit Betriebshaftpflicht
Schäden am Gebäude (Feuer, Leitungswasser, Sturm) Gebäudeversicherung
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau Elementarschadenbaustein
Vermögensdelikte / Untreue Vertrauensschadenversicherung
Cyberangriff / Datenverlust Cyberversicherung
Geschäftsführungs- oder Organhaftung D&O (Directors & Officers), sofern relevant

Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden. Gerne prüfen wir Ihren Bestand im 3-Objekte-Check.

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) Was die VSH für Hausverwalter und WEG-Verwaltungen abdecken kann – und wo Grenzen liegen.

Für Hausverwalter und WEG-Verwalter können sich aus der Verwaltungstätigkeit Vermögensschadenrisiken ergeben. Die Vermögensschadenhaftpflicht – kurz VSH – kann vor finanziellen Folgen bestimmter beruflicher Fehler schützen, wenn Dritte daraus einen Vermögensschaden geltend machen.

Tätigkeit Typisches Risiko Prüfpunkt VSH
WEG-Verwaltung Fehlerhafte Jahresabrechnung, Fristversäumnis WEG-Verwaltung als versicherter Tätigkeitsbereich
Mietverwaltung Fehler bei Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung Tätigkeitsumfang, Sublimits
Baukoordination Auftragsvergabe, Überwachung Ob explizit mitversichert
Kaufm. Verwaltung Beschlussdurchführung, Buchhaltung Deckungssumme und Ausschlüsse

Typische Prüfpunkte sind fehlerhafte Abrechnungen, Fristversäumnisse, Beschlussumsetzung, Instandhaltungsorganisation oder Pflichtverletzungen in der Verwaltung. Für ehrenamtliche Beiräte können sich je nach Einzelfall persönliche Haftungsrisiken ergeben; in passenden Rahmenkonzepten kann diese persönliche Haftpflicht mitversichert werden. Ob ein konkreter Fall versichert ist, hängt immer vom jeweiligen Vertrag und vom Sachverhalt ab.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Rahmenverträge Wann ein Rahmenvertrag für mehrere Objekte sinnvoll ist – im Vergleich zu Einzelverträgen.

Wer mehrere Objekte verwaltet, benötigt klare Abläufe und möglichst einheitliche Standards. Rahmenverträge können dabei helfen, Gebäude- und Haftpflichtrisiken über mehrere Objekte hinweg strukturierter zu steuern. Der Vorteil liegt nicht nur in der Prämie: Wichtiger sind oft einheitliche Bedingungen, klare Ansprechpartner, geregelte Meldeprozesse und eine bessere Übersicht über den gesamten Bestand. In passenden Rahmenverträgen kann außerdem eine Sofort-Regie für Kleinschäden bis 5.000 € vereinbart sein, damit Hausverwaltungen bestimmte Schäden schneller bearbeiten können.

Einzelverträge

  • Unterschiedliche Bedingungswerke
  • Verschiedene Laufzeiten
  • Kein einheitlicher Meldeprozess
  • Getrennte Ansprechpartner

Rahmenvertrag

  • Einheitliche Bedingungen
  • Klare Laufzeit-Struktur
  • Geregelter Meldeprozess
  • Fester Ansprechpartner

Ob ein Rahmenvertrag passt, hängt von Bestand, Schadenverlauf, Versicherbarkeit und gewünschtem Leistungsniveau ab.

Mietverwaltung & besondere Bausteine Zusatzbausteine für die Mietverwaltung: Mietnomaden, unbemerkte Todesfälle, verlängerter Mietausfall.
Mietnomaden & Vandalismus

Sanierungskosten und Mietausfall bei "Messie-Schäden" oder böswilliger Beschädigung.

Unbemerkte Todesfälle

Je nach Konzept können Kosten für Desinfektion und Renovierung bis 10.000 € mitversichert sein.

Verlängerter Mietausfall-Ersatz

Je nach Konzept kann ein verlängerter Mietausfall-Ersatz, zum Beispiel bis zu 36 Monate, vereinbart sein. Viele Standardverträge sehen kürzere Haftzeiten vor.

Bei größeren Schäden koordinieren wir die Abstimmung zwischen Verwaltung, Versicherer, Gutachter und Sanierern. Ziel ist ein klarer Ablauf statt zusätzlicher Arbeit für die Verwaltung.

Lieber erst einlesen?

Leitfaden zu den häufigsten Haftungsfallen in der Immobilienverwaltung – Unterversicherung, Regressverzicht und Beiratsschutz.

Leitfaden ansehen / anfordern

Sie werden nach dem Absenden direkt zum Download weitergeleitet. Der Leitfaden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen von Hausverwaltern

Welche Versicherungen braucht eine Hausverwaltung?

Der Versicherungsbedarf hängt von Tätigkeit, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab. Typische Absicherungsbereiche sind:

  • Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter – für berufliche Fehler wie Fristversäumnisse, fehlerhafte Abrechnungen oder Pflichtverletzungen in der Verwaltung
  • Betriebshaftpflicht – für Personen- und Sachschäden aus der eigenen Tätigkeit
  • Gebäudeversicherung – für die verwalteten Objekte (Feuer, Leitungswasser, Sturm)
  • Elementarschadenbaustein – für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
  • Je nach Bestand sinnvoll: Vertrauensschadenversicherung, D&O, Cyberversicherung, Rechtsschutz oder weitere Bausteine

Hinweis: Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hausverwalter gesetzlich vorgeschrieben?

Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter benötigen für die Erlaubnis nach § 34c GewO grundsätzlich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Gemeint ist dabei insbesondere die Absicherung beruflicher Vermögensschäden aus der Verwaltertätigkeit, zum Beispiel bei WEG- oder Mietverwaltungen für Dritte. Davon zu unterscheiden sind weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Cyberversicherung. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt nach § 15 MaBV bei 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. In der Praxis sollte geprüft werden, ob diese Mindestsummen zum tatsächlichen Verwaltungsbestand passen.

Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was kostet eine Versicherung für Hausverwaltungen?

Eine pauschale Aussage ist hier nicht seriös möglich. Die Kosten hängen ab von Anzahl der Einheiten und Objekte, Tätigkeitsumfang und Verwaltungsart, gewünschten Versicherungssummen und Bausteinen sowie dem bisherigen Schadenverlauf. Im 3-Objekte-Check erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Bestand.

Was tun bei einem Wasserschaden im verwalteten Objekt?

Schaden begrenzen, dokumentieren und betroffene Parteien informieren. Den zuständigen Versicherungsvertrag prüfen und Versicherer bzw. Makler einschalten. Wir unterstützen bei Einordnung, Schadenmeldung, Unterlagenaufbereitung und Abstimmung mit Versicherern und Sanierern. Mehr zur Schadenbegleitung.

Wie funktioniert der Wechsel, wenn noch alte Verträge laufen?

Wir nutzen die Konditionsdifferenzdeckung. Sie kann bestimmte Leistungslücken des bestehenden Vertrags bereits vor dem Hauptbeginn schließen. Umfang und Zeitraum hängen vom jeweiligen Konzept ab.

Wie läuft die Übernahme einer bestehenden Hausverwaltung ab?

Nach Erteilung des Maklermandats sichten wir Ihre Objektliste und bestehenden Versicherungsunterlagen, zeigen die Betreuungsübernahme bei den Versicherern an und prüfen den vorhandenen Bestand. Anschließend stimmen wir mit Ihnen ab, welche Objekte sinnvoll über ein Rahmenkonzept strukturiert werden können. Ein sehr guter bestehender Vertrag bleibt bestehen, wenn er nach Marktprüfung weiterhin die passende Lösung ist.

Können wir Unikat auch nur für unsere Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern beauftragen?

Ja. Unikat kann auch für einen Teilbestand einer überregionalen Hausverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Objekte das betrifft und wie die Zusammenarbeit strukturiert wird.

Was passiert mit Regiekosten nach einem Schadenfall?

Nach Abschluss eines Schadenfalls prüfen wir, ob nach dem jeweiligen Konzept Regiekosten für die Verwaltung geltend gemacht werden können, und begleiten die Einreichung beim Versicherer. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Voraussetzungen ab.

Wie wird der Versicherungswert eines neuen Objekts geprüft?

Bei der Neueindeckung eines Objekts stoßen wir grundsätzlich eine SkenData-Wertermittlung an, ergänzt bei größeren Umbauten oder auf Wunsch um eine gesonderte Prüfung. Ist die Gebäudestruktur für eine standardisierte digitale Wertermittlung nicht geeignet, ziehen wir bei Bedarf einen spezialisierten Sachverständigen hinzu.

Wer ist Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung, die WEG oder der Verwalter?

Bei WEG-Objekten ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vertragspartnerin der Gebäudeversicherung. Die Verwaltung organisiert und betreut den Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Aufgaben. Im Schadenfall ist zusätzlich wichtig, ob Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder beides betroffen ist – das ist entscheidend für Zuständigkeit und Kostenverteilung.

Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bringt der 3-Objekte-Check konkret?

Wir prüfen drei echte Fälle aus Ihrem Bestand. Sie sehen sofort schwarz auf weiß, wo Handlungsbedarf besteht – unverbindlich.

Möchten Sie Ihren Bestand einmal gemeinsam prüfen?

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Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Versicherungsschutz und Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen. Aussagen zu Regress, Elementar oder Haftung sind produktabhängig.