Fester Betreuer. Feste Vertretung.
Jede Hausverwaltung hat einen persönlichen Betreuer und einen fest benannten Stellvertreter – mit direkter Erreichbarkeit statt wechselnder Sachbearbeiter.
Fester persönlicher Ansprechpartner, strukturierte Bestandsprüfung und aktive Begleitung im Schadenfall – für Hausverwaltungen in Rostock, MV und Norddeutschland.
Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Hausverwaltungen und Immobilienwirtschaft in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland.
Jede Hausverwaltung hat einen persönlichen Betreuer und einen fest benannten Stellvertreter – mit direkter Erreichbarkeit statt wechselnder Sachbearbeiter.
Bei Neueindeckung stoßen wir eine SkenData-Wertermittlung an, bei komplexen Sonderobjekten zusätzlich eine fachliche Bewertung. Ein guter bestehender Vertrag darf bestehen bleiben.
Wiedervorlage, Abstimmung mit Versicherer und Sachverständigem sowie Regiekostenprüfung nach Abschluss – bei großen, komplexen oder strittigen Schäden mit Eskalation an die Geschäftsleitung.
Besonders für wachsende Hausverwaltungen, die feste Ansprechpartner und strukturierte Versicherungsprozesse suchen.
Diese Kundenbetreuer:innen sind auf Gewerbe- und Immobilienversicherung spezialisiert.
Drei anonymisierte Beispiele aus unserer täglichen Praxis – ohne Namen, Adressen oder Vertragsdetails.
Ausgangslage: Für ein neu übernommenes Objekt zeigte eine Wertermittlung eine deutliche Unterversicherung gegenüber der bisherigen Summe.
Unser Beitrag: Wir haben die Versicherungssumme korrigiert und anschließend den Markt geprüft – wie bei jeder Bestandsübernahme.
Ergebnis: Der bestehende Versicherer blieb weiterhin die passende Lösung. Bestandsprüfung heißt bei uns nicht automatisch Versichererwechsel.
Ausgangslage: Bei einem größeren Leitungswasserschaden waren sich der Sachverständige des Versicherers und der Sanierungsbetrieb uneinig über eine mögliche Schimmelbildung.
Unser Beitrag: Wir haben ein persönliches Gespräch aller Beteiligten organisiert, um Nachweise und weitere Schritte direkt abzustimmen.
Ergebnis: Statt weiterer Verzögerung gab es klare nächste Schritte, der Sanierungsprozess wurde spürbar beschleunigt.
Ausgangslage: Ein neu übernommenes, denkmalgeschütztes Objekt hatte eine komplexe Gebäudestruktur – die bisherige Versicherungssumme war nicht mehr nachvollziehbar dokumentiert.
Unser Beitrag: Eine standardisierte Wertermittlung reichte fachlich nicht aus. Wir haben einen spezialisierten Sachverständigen organisiert und die Besichtigung persönlich begleitet.
Ergebnis: Der Versicherungswert basiert jetzt auf einer nachvollziehbaren fachlichen Grundlage.
Typische Situationen aus dem Alltag einer Hausverwaltung – und wie wir sie strukturiert begleiten.
Nach dem Maklermandat sichten wir Objektliste und bestehende Unterlagen, zeigen die Betreuungsübernahme bei den Versicherern an und stimmen die Empfehlung mit Ihnen ab.
Ein Objekt, ein Vorgang: Sie liefern die verfügbaren Daten, wir fordern fehlende Unterlagen an, stoßen bei Bedarf eine Wertermittlung an und vergleichen den Markt.
Sanierung, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Nutzungsänderung: Wir prüfen risikorelevante Veränderungen und passen den Versicherungsschutz bei Bedarf an.
Ihr fester Betreuer übernimmt, prüft Deckung und Sofortmaßnahmen und hält den Vorgang über Wiedervorlage nach – bei größeren oder komplexen Schäden auch persönlich vor Ort.
Nach Abschluss der Positionen prüfen wir, ob nach Ihrem Konzept Regiekosten geltend gemacht werden können, und begleiten die Einreichung beim Versicherer.
Von der Meldung bis zum Abschluss begleitet Sie Ihr fester Betreuer persönlich.
Ihr persönlicher Betreuer übernimmt direkt.
Deckung, Selbstbehalt und Sofortmaßnahmen werden geprüft.
Kommunikation mit Versicherer, ggf. Sachverständigem und Sanierern.
Wiedervorlage sichert offene Positionen bis zur Erledigung.
Rechnungen, Kostenpositionen und mögliche Regiekosten werden geprüft.
Regiekosten im Blick
Je nach Vertrag können Regiekosten den eigenen Bearbeitungsaufwand der Hausverwaltung im Schadenfall betreffen. Nach Abschluss prüfen wir, ob und unter welchen Voraussetzungen diese nach dem konkreten Versicherungskonzept geltend gemacht werden können.
Mehr zur Schadenmeldung · Seit 1991 in Rostock – mehr über Unikat
Gerade bei größerem Bestand mit bestehendem Makler ist Klarheit über den Ablauf wichtig – deshalb drei klar getrennte Bereiche.
Drei reale Objekte bzw. Vertragsinformationen aus Ihrem Bestand.
Wertermittlung, Vertragsgrundlagen, mögliche Unterversicherung und erkennbare Auffälligkeiten.
Eine nachvollziehbare Einschätzung mit konkreten Handlungsfeldern – ausdrücklich auch die Aussage: kein Änderungsbedarf. Der Check führt nicht automatisch zu einer Umdeckung.
Nach Ihrer Anfrage stimmen wir kurz ab, welche Policen und Objektdaten wir für die drei Beispielobjekte benötigen. Die Unterlagen können Sie anschließend über den vereinbarten Weg bereitstellen.
Die wichtigsten Themen im Detail – bei Bedarf öffnen.
Für Hausverwaltungen, die Bestände mit mehreren Eigentümern und Nutzungsarten verwalten, reichen Standardlösungen häufig nicht aus. Wir prüfen, ob Versicherungssummen, Flächenangaben, Baujahr, Nutzung und Deckungsbausteine zum tatsächlichen Bestand passen.
Steigende Baukosten, ungemeldete Modernisierungen und veraltete Objektangaben gehören zu den häufigsten Ursachen für Unterversicherung. Fest installierte Wallboxen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen prüfen wir gesondert, ob sie im jeweiligen Vertrag ausreichend berücksichtigt sind.
Vereinfachtes Beispiel: Unterversicherungslücke
Liegt die versicherte Summe unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert, kann der Versicherer die Entschädigungsleistung anteilig kürzen. Tatsächliche Regelungen hängen vom jeweiligen Vertrag und einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht ab.
Fehler passieren – deshalb enthalten unsere Konzepte eine Vorsorge-Versicherung: In passenden Konzepten können nicht gemeldete Gebäude oder neue Anbauten bis zur nächsten Meldung, maximal 12 Monate, bis zu einer Summe von 3 Mio. € mitversichert sein. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Sturm, Starkregen, Rückstau und Überschwemmung können auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Gebäudeschäden verursachen. Elementarschäden sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht automatisch enthalten. Für WEG-Verwalter spielt zusätzlich die Beschluss- und Dokumentationsseite eine Rolle: Wenn Eigentümer über Elementarschutz entscheiden, sollte die Grundlage nachvollziehbar vorbereitet und dokumentiert sein – lehnt die WEG ab, liefert eine dokumentierte Entscheidungsvorlage eine schriftlich nachvollziehbare Grundlage.
Dach, Fassade, lose Gebäudeteile
Wasser kann auch abseits klassischer Überschwemmungsgebiete eindringen
Keller, Technikräume, Gemeinschaftseigentum
Prüfung, ob Elementarbaustein im Vertrag eingeschlossen ist
Rückstauschäden betreffen häufig Keller, Technikräume oder Gemeinschaftseigentum. Entscheidend ist, ob Rückstau im Vertrag mitversichert ist und welche Obliegenheiten gelten, zum Beispiel Rückstausicherungen oder Wartungspflichten. Je nach Konzept sind auch Kosten für eine Leckortung ohne gefundenen Rohrbruch bis 1.000 € mitversichert – ein häufiger Streitpunkt.
Hausverwaltungen tragen für Bestand und eigene Tätigkeit verschiedene Risiken. Welche Versicherungen sinnvoll sind, hängt von Tätigkeitsart, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab.
| Risiko / Situation | Absicherung |
|---|---|
| Fehler in Verwaltung, Fristen, Abrechnung | Vermögensschadenhaftpflicht / Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter |
| Personen- oder Sachschäden aus eigener Tätigkeit | Betriebshaftpflicht |
| Schäden am Gebäude (Feuer, Leitungswasser, Sturm) | Gebäudeversicherung |
| Starkregen, Überschwemmung, Rückstau | Elementarschadenbaustein |
| Vermögensdelikte / Untreue | Vertrauensschadenversicherung |
| Cyberangriff / Datenverlust | Cyberversicherung |
| Geschäftsführungs- oder Organhaftung | D&O (Directors & Officers), sofern relevant |
Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden. Gerne prüfen wir Ihren Bestand im 3-Objekte-Check.
Für Hausverwalter und WEG-Verwalter können sich aus der Verwaltungstätigkeit Vermögensschadenrisiken ergeben. Die Vermögensschadenhaftpflicht – kurz VSH – kann vor finanziellen Folgen bestimmter beruflicher Fehler schützen, wenn Dritte daraus einen Vermögensschaden geltend machen.
| Tätigkeit | Typisches Risiko | Prüfpunkt VSH |
|---|---|---|
| WEG-Verwaltung | Fehlerhafte Jahresabrechnung, Fristversäumnis | WEG-Verwaltung als versicherter Tätigkeitsbereich |
| Mietverwaltung | Fehler bei Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung | Tätigkeitsumfang, Sublimits |
| Baukoordination | Auftragsvergabe, Überwachung | Ob explizit mitversichert |
| Kaufm. Verwaltung | Beschlussdurchführung, Buchhaltung | Deckungssumme und Ausschlüsse |
Typische Prüfpunkte sind fehlerhafte Abrechnungen, Fristversäumnisse, Beschlussumsetzung, Instandhaltungsorganisation oder Pflichtverletzungen in der Verwaltung. Für ehrenamtliche Beiräte können sich je nach Einzelfall persönliche Haftungsrisiken ergeben; in passenden Rahmenkonzepten kann diese persönliche Haftpflicht mitversichert werden. Ob ein konkreter Fall versichert ist, hängt immer vom jeweiligen Vertrag und vom Sachverhalt ab.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Wer mehrere Objekte verwaltet, benötigt klare Abläufe und möglichst einheitliche Standards. Rahmenverträge können dabei helfen, Gebäude- und Haftpflichtrisiken über mehrere Objekte hinweg strukturierter zu steuern. Der Vorteil liegt nicht nur in der Prämie: Wichtiger sind oft einheitliche Bedingungen, klare Ansprechpartner, geregelte Meldeprozesse und eine bessere Übersicht über den gesamten Bestand. In passenden Rahmenverträgen kann außerdem eine Sofort-Regie für Kleinschäden bis 5.000 € vereinbart sein, damit Hausverwaltungen bestimmte Schäden schneller bearbeiten können.
Einzelverträge
Rahmenvertrag
Ob ein Rahmenvertrag passt, hängt von Bestand, Schadenverlauf, Versicherbarkeit und gewünschtem Leistungsniveau ab.
Sanierungskosten und Mietausfall bei "Messie-Schäden" oder böswilliger Beschädigung.
Je nach Konzept können Kosten für Desinfektion und Renovierung bis 10.000 € mitversichert sein.
Je nach Konzept kann ein verlängerter Mietausfall-Ersatz, zum Beispiel bis zu 36 Monate, vereinbart sein. Viele Standardverträge sehen kürzere Haftzeiten vor.
Bei größeren Schäden koordinieren wir die Abstimmung zwischen Verwaltung, Versicherer, Gutachter und Sanierern. Ziel ist ein klarer Ablauf statt zusätzlicher Arbeit für die Verwaltung.
Leitfaden zu den häufigsten Haftungsfallen in der Immobilienverwaltung – Unterversicherung, Regressverzicht und Beiratsschutz.
Der Versicherungsbedarf hängt von Tätigkeit, Objektbestand, Vertragssituation und Schadenhistorie ab. Typische Absicherungsbereiche sind:
Hinweis: Der konkrete Bedarf sollte individuell geprüft werden.
Gewerbliche Wohnimmobilienverwalter benötigen für die Erlaubnis nach § 34c GewO grundsätzlich den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Gemeint ist dabei insbesondere die Absicherung beruflicher Vermögensschäden aus der Verwaltertätigkeit, zum Beispiel bei WEG- oder Mietverwaltungen für Dritte. Davon zu unterscheiden sind weitere Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Cyberversicherung. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt nach § 15 MaBV bei 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. In der Praxis sollte geprüft werden, ob diese Mindestsummen zum tatsächlichen Verwaltungsbestand passen.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Eine pauschale Aussage ist hier nicht seriös möglich. Die Kosten hängen ab von Anzahl der Einheiten und Objekte, Tätigkeitsumfang und Verwaltungsart, gewünschten Versicherungssummen und Bausteinen sowie dem bisherigen Schadenverlauf. Im 3-Objekte-Check erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Bestand.
Schaden begrenzen, dokumentieren und betroffene Parteien informieren. Den zuständigen Versicherungsvertrag prüfen und Versicherer bzw. Makler einschalten. Wir unterstützen bei Einordnung, Schadenmeldung, Unterlagenaufbereitung und Abstimmung mit Versicherern und Sanierern. Mehr zur Schadenbegleitung.
Wir nutzen die Konditionsdifferenzdeckung. Sie kann bestimmte Leistungslücken des bestehenden Vertrags bereits vor dem Hauptbeginn schließen. Umfang und Zeitraum hängen vom jeweiligen Konzept ab.
Nach Erteilung des Maklermandats sichten wir Ihre Objektliste und bestehenden Versicherungsunterlagen, zeigen die Betreuungsübernahme bei den Versicherern an und prüfen den vorhandenen Bestand. Anschließend stimmen wir mit Ihnen ab, welche Objekte sinnvoll über ein Rahmenkonzept strukturiert werden können. Ein sehr guter bestehender Vertrag bleibt bestehen, wenn er nach Marktprüfung weiterhin die passende Lösung ist.
Ja. Unikat kann auch für einen Teilbestand einer überregionalen Hausverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Objekte das betrifft und wie die Zusammenarbeit strukturiert wird.
Nach Abschluss eines Schadenfalls prüfen wir, ob nach dem jeweiligen Konzept Regiekosten für die Verwaltung geltend gemacht werden können, und begleiten die Einreichung beim Versicherer. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Voraussetzungen ab.
Bei der Neueindeckung eines Objekts stoßen wir grundsätzlich eine SkenData-Wertermittlung an, ergänzt bei größeren Umbauten oder auf Wunsch um eine gesonderte Prüfung. Ist die Gebäudestruktur für eine standardisierte digitale Wertermittlung nicht geeignet, ziehen wir bei Bedarf einen spezialisierten Sachverständigen hinzu.
Bei WEG-Objekten ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Vertragspartnerin der Gebäudeversicherung. Die Verwaltung organisiert und betreut den Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Aufgaben. Im Schadenfall ist zusätzlich wichtig, ob Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum oder beides betroffen ist – das ist entscheidend für Zuständigkeit und Kostenverteilung.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wir prüfen drei echte Fälle aus Ihrem Bestand. Sie sehen sofort schwarz auf weiß, wo Handlungsbedarf besteht – unverbindlich.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Versicherungsschutz und Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen. Aussagen zu Regress, Elementar oder Haftung sind produktabhängig.